Kinderschänder vor Gericht

Seit Montag steht in Mönchengladbach ein Mann vor Gericht, der sich in mindestens 19 Fällen an vier kleinen Mädchen vergangen haben soll.

Mönchengladbach. Günter B. (59) aus Viersen ist ein mutmaßlicher Kinderschänder, der zu trauriger überregionaler Berühmtheit gelangte: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vor einigen Wochen wegen zu langer Verfahrensdauer seine Freilassung aus der U-Haft angeordnet - und damit einen Justiz-Skandal ausgelöst.

Seit Montag sitzt der 59-Jährige auf der Anklagebank des Landgerichts Mönchengladbach. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 19 Fälle von sexuellem Missbrauch vor - begangen an Kindern aus seiner Nachbarschaft, die im Tatzeitraum von Mai 2006 bis August 2008 erst zwischen fünf und zwölf Jahre alt waren.

Der Angeklagte bestreitet zum Prozessbeginn die meisten der Vorwürfe, zeigt keinerlei Reue, ergeht sich stattdessen in Selbstmitleid: Er habe eine schwere Kindheit gehabt, sei als Kind selbst missbraucht worden - und er habe den vier kleinen Mädchen nie etwas antun wollen. Ganz besonders nicht jener kleinen Sechsjährigen: "Sie nannte mich Papi, und ich hätte mir eher beide Hände abgehackt, als ihr etwas zu tun."

Diese angebliche Einstellung hinderte ihn offenbar nicht, mit der Sechsjährigen mehrmals gemeinsam nackt zu baden und sie dabei - so die Anklage - im Intimbereich zu streicheln. "Sie hat mich in die Badewanne gezogen", behauptet B.nun vor Gericht.

Auch die anderen Fälle hätten sich nicht so ereignet, wie es die Anklage darstellt. "Da ist sehr viel in die Aussagen der Kinder hineinmanipuliert worden", behauptet B. Er gibt nur einen Fall von sexueller Misshandlung zu. Der ist auf einem etwa 40-minütigen Video dokumentiert, das auf der Festplatte seines Computers entdeckt worden war und ihn mit einer Zwölfjährigen zeigt.

B. kann sich zwar angeblich nicht erinnern, wer das Video aufgenommen hat ("Ich war es nicht, vielleicht war es eine Bewegungsautomatik, die die Kamera in Gang gesetzt hat"), aber er weiß noch genau, dass es in dem Film so aussehen könnte, als ob er von dem Kind Sex gewollt hätte - "das wollte ich aber nicht!"

Tatsächlich aber ist auf dem Video zu hören, wie Günter B. in Gossensprache von der Zwölfjährigen eindeutig Geschlechtsverkehr fordert, zitiert Vorsitzender Richter Beckers aus dem Video: "Ich will dich f..."

Vollends bricht die Glaubwürdigkeit des Angeklagten zusammen, als Staatsanwalt Klaus Litzenburger ihn zu einer Aussagte zwingt, ob das Video tatsächlich der einzige Fall sexueller Misshandlung gewesen sei, oder ob B.nicht noch mindestens ein weiteres Mal ein Mädchen zu sexuellen Handlungen genötigt habe.

Als der Angeklagte dies entschieden bestreitet, zieht Litzenburger seinen Trumpf: Auf der beschlagnahmten Festplatte des Angeklagten konnte aus gelöschten Daten noch ein weiteres Video rekonstruiert werden - ein Kinderporno mit einem der Mädchen und Günter B. als Hauptdarsteller.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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