Hundesteuer: Stadt rechnet mit 1,85 Millionen

Die Gladbacher Hundebesitzer erhalten ab Montag ihren Steuerbescheid für das Jahr 2018.

Hundesteuer: Stadt rechnet mit 1,85 Millionen
Foto: dpa

Dackel, Golden Retriever, Mops und Co. sind Mönchengladbachern lieb und teuer. Auch wenn sie für ihr Haustier oft tief in die Tasche greifen müssen. Am 15. Februar wird zum Beispiel wieder die Hundesteuer fällig. Rund 13 500 Hundehalter erhalten ab Montag von der Stadt den Bescheid für das Jahr 2018. Wer ein Tier besitzt, zahlt wie bisher jährlich 138 Euro. Bei zwei Vierbeinern sind es je Hund 165,60 Euro Steuern. Bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207 Euro je Tier. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde müssen erheblich höhere Beträge gezahlt werden.

Obwohl in der Stadt die Hundesteuer vergleichsweise hoch ist, ist die Tierliebe der Gladbacher ungebrochen. Immerhin acht Prozent aller Halter leisten sich mehrere Tiere, Insgesamt 14 800 Hunde sind in der Stadt steuerlich erfasst. Tendenz leicht steigend. In diesem Jahr rechnet die Stadt mit 1,85 Millionen Euro Hundesteuer. Im Jahr 2015 waren es 1,7 Millionen Euro.

Aber das ist nicht die einzige „tierische“ Einnahmequelle. Hundebesitzer, die sich nicht an die Regeln halten, füllen ebenfalls das Stadtsäckel. Wer seinen Hund ohne Leine in der Stadt laufen lässt, zahlt ein Verwarngeld von 35 Euro. Bei „Mehrfachtätern“ erhöht sich der Betrag. Dann werden Bußgeldverfahren fällig und 50, 75 oder 100 Euro in Rechnung gestellt. Im vergangenen Jahr leitete der Kommunale Ordnungsdienst wegen Nichteinhaltung des Leinenzwangs immerhin 126 Verfahren ein.

Ein liegengelassenes Hundehäufchen auf dem Gehweg, kostet immerhin 50 Euro. Die können aber nur eingetrieben werden, wenn der „Sünder“ auf frischer Tat ertappt wird. Das passiert eher selten. „Grund ist sehr wahrscheinlich, dass die Eigentümer der Hunde unsere Mitarbeiter sofort an ihrer Kleidung erkennen. Dann wird der Hundehaufen natürlich sofort entfernt“, sagt eine Sprecherin der Mags. Das städtische Tochterunternehmen ist zuständig für die Ahndung der tierischen Hinterlassenschaften. Und damit sind nicht nur Hundehäufchen gemeint. Ein Tierbesitzer, der Pferdeäpfel nicht ordnungsgemäß beseitigte, musste auch schon Verwarngeld berappen.

Wer sein Tier nicht anmeldet, um Steuern zu sparen, sollte aufpassen: Wer erwischt wird, muss nicht nur bis zu zehn Jahre nachzahlen, sondern kassiert auch ein Bußgeld. Und selbst derjenige, der seinen Hund zwar angemeldet hat, die blaue Steuerplakette jedoch in der heimischen Schublade deponiert hat, kann zur Kasse gebeten werden. Denn außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Grundstücks hat der Hund Steuermarke-Tragepflicht. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Stadt hat bereits angekündigt, dass das Tragen der Hundesteuermarken verstärkt überprüft wird — selbstverständlich auch um „Steuergerechtigkeit zu erhöhen“. Hunde sollten also registriert werden.

Alle Fragen zur Hundesteuer beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben unter Telefon 02161/2552239 sowie unter der E-Mail-Adresse [email protected].

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