Hunderte lassen sich entwaffnen

Schlangen im Hochhaus der Polizei.

Mönchengladbach. Die mittelalte schwarze Walther PP (PP steht für Polizeipistole) ist gut gepflegt. Sie steckt in einem abgegriffenen Lederholster. Eigentlich ist die geerbte Walther ein Erinnerungsstück an seinen Vater. Doch Jürgen W. will das gefährliche Ding loswerden, wie er sagt.

Der Endvierziger ist einer von vielen, die auch am Dienstag im Gladbacher Polizeipräsidium ihre Waffen abgegeben haben. Ob legale, also gemeldete, oder illegale. "Wir hatten zeitweise richtige Schlangen vor der Tür", sagt Polizeisprecher Jürgen Lützen.

Mehr als 1.100 Revolver, Pistolen und vor allem Kleinkaliber-Gewehre sind in die Kisten gelegt worden. Und die Zahl der "Entwaffnungen" wird am Mittwoch weiter ansteigen.

Der Anlass: Nach dem Amoklauf in Winnenden im März ist das deutsche Waffengesetz verschärft worden. Seit dem 25. Juli gilt: Alle, die zu Hause eine nicht registrierte und somit illegale Waffe haben, können diese bis Jahresende bei der Polizei abgeben, ohne dass es Konsequenzen hat. Danach erwarten heimliche Waffenbesitzer Gefängnis- und Geldstrafen.

In Gladbach sind rund 14.000 Waffen und 5.000 Besitzer registriert. Die Polizei geht zudem von gut 30.000 illegalen Waffen aus. Hauptsächlich Kleinkaliber, vermutet Sigrid Schloßmacher. Sie arbeitet im Dezernat für Waffenrecht und sagt: "Nicht alle machen das absichtlich. Viele sind sich nicht dessen bewusst, dass sie eine meldepflichtige Waffe in der Schublade liegen haben. Meistens sind das Erbstücke vom Großvater, der damit Tauben im Garten vertrieb."

Bürger, die einen Waffenbesitzschein haben, dürften noch lange nicht mit ihrer Pistole oder ihrem Gewehr durch die Stadt laufen. "Jäger, Sportschützen oder Sammler haben einen solchen Schein und dürfen die Waffen nur transportieren, also zum Schießplatz oder zur Jagd mitnehmen, und für diese Zwecke benutzen", sagt Lützen.

Anders sei es bei Menschen, die einen Waffenschein haben - in Gladbach seien das sechs, die im Sicherheits-/Personenschutz arbeiten. "Sie sind berechtigt, die Waffe in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen", sagt Lützen. Polizisten seien da nicht erfasst, sie hätten aus Berufsgründen die Erlaubnis dazu.

Auch fürs Aufbewahren der Waffen in den eigenen vier Wänden gilt ein schärferes Gesetz: Halter müssen dokumentieren, dass sie ihre Waffen in vorgesehenen Schließschränken lagern.

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