Haft für Satudarah-Rocker

Das Landgericht sah schweren Raub und Nötigung als erwiesen an.

Haft für Satudarah-Rocker
Foto: Archiv

Mönchengladbach. Für drei Jahre und neun Monate muss ein 59-jähriger Mönchengladbacher ins Gefängnis. Ein 36-Jähriger aus Ratingen ist vom Mönchengladbacher Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Beide sind oder waren Mitglieder der Rocker-Gruppe Satudarah. Beide hatten bis zum Schluss bestritten, etwas mit der Tat am 11. Juni vergangenen Jahres zu tun zu haben. Das Gericht verurteilte sie wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und Nötigung.

Haft für Satudarah-Rocker
Foto: Schmitz

Ursprünglich hatte noch ein 24-Jähriger mit auf der Anklagebank gesessen. Der war im Laufe des Prozesses freigesprochen worden, weil seine damaligen Arbeitskollegen bestätigt hatten, dass er an diesem Tag als Gebäudereiniger im Sauerland unterwegs gewesen war.

Dass die anderen beiden die Tat begangen haben, sahen die Richter aber als erwiesen an. Sie sollen am 11. Juni vergangenen Jahres an einer Wohnung in Mönchengladbach geklingelt und dort zwei Männer vorgefunden haben, die dort nicht wohnen.

Diese Männer soll der 36-Jährige aus Ratingen mit einer Waffe bedroht haben. Man suche „Thomas“, der der Satudarah Geld schulde, das er für eine Motorradreparatur bekommen habe. Diese Reparatur an der Maschine des 36-Jährigen habe er aber nie ausgeführt. Die drei sollen die Mobiltelefone und einen Tablet-PC mitgenommen und ausrichten lassen haben, man werde Thomas eine Kugel in den Kopf jagen.

Am Donnerstagmorgen hatte der Verteidiger des 59-Jährigen noch einen weiteren Zeugen benannt, der seinen Mandanten entlasten sollte. Den konnte das Gericht auch noch kurzfristig vorladen und hören. Die vom Angeklagten erhoffte Entlastung brachte das aber nicht.

Der Prozess war insgesamt geprägt von vielen Erinnerungslücken bei den Zeugen. So hatten die beiden Opfer, die sich zum Tatzeitpunkt ohne den eigentlichen Mieter in dieser Wohnung befunden hatten, die Angeklagten bei ihren polizeilichen Vernehmungen noch eindeutig identifiziert — vor Gericht waren sie sich nicht mehr sicher. Sie beteuerten immer wieder, mit der Angelegenheit abgeschlossen zu haben und nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.

Belastet hatte die Angeklagten schließlich ein ehemaliges ranghohes Mitglied der Satudarah, das später zugab, für die Polizei gearbeitet zu haben, und sich mittlerweile in einem Zeugenschutzprogramm befindet. Dieser Mann hatte erklärt, dass der 36-Jährige nach der Tat ihm gegenüber die Bedrohung mit der Waffe eingeräumt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafen gefordert, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die beiden Männer bleiben in Untersuchungshaft.

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