Gladbacherin betrügt ihre Firma

Zweieinhalb Jahre lang hatte die in Nettetal angestellte 50-Jährige 67 000 Euro auf eigene Konten überwiesen.

Mönchengladbach/Krefeld/Nettetal. Um 67 000 Euro hat eine Angestellte ihren Nettetaler Arbeitgeber in knapp zweieinhalb Jahren betrogen. Deshalb stand die Mönchengladbacherin (50) jetzt vor dem Krefelder Amtsgericht. Das Urteil: ein Jahr und acht Monate Bewährungsstrafe.

Die Mutter von zwei Kindern hat zwischen April 2006 und August 2008 in insgesamt 81 Fällen immer wieder Geld auf eigene Konten überwiesen. Sie war damals als kaufmännische Angestellte bei der Nettetaler Firma beschäftigt gewesen.

Dort hatte sie Zugriff auf alle Konten, da sie unter anderem für die Überwachung des Zahlungsverkehrs sowie für die Sortierung der Buchhaltungsunterlagen als Vorbereitung für den Monats- und Jahresabschluss sowie für die Kontoführung zuständig war. Außerdem nahm sie Überweisungen für die Firma vor.

Die Angeklagte zeigte sich vor dem Amtsgericht voll geständig. Da sie seelisch sehr aufgewühlt war, ließ sie zunächst durch ihren Verteidiger erklären, dass sie zum Zeitpunkt der Taten spielsüchtig gewesen sei. „Meine Mandantin begab sich deswegen 2008 in therapeutische Behandlung“, ergänzte der Anwalt. Sie schäme sich für die Veruntreuung und auch für die Spielsucht, wegen der ihre damalige Beziehung in die Brüche ging.

Die 50-Jährige selbst sagte, dass sie mittlerweile einen Teil des Geldes zurückgezahlt habe: „Mein Vater lieh mir 15 000 Euro. Später zahlte ich noch mal 2000 Euro.“ Den Rest der Summe wolle sie in Raten abstottern. Das könne sie, weil sie kürzlich eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen habe.

Ihr ehemaliger Chef, den sie betrogen hatte, sagte in dem Fall als Zeuge aus. Der 51-Jährige meinte vor Gericht, er habe ihr bedingungslos vertraut, weil er sie schon länger kannte. „Wir waren befreundet“, sagte er aus. Zudem sei die Angeklagte bei den Veruntreuungen recht geschickt vorgegangen. Zu jeder Buchung habe sie eine — wie sich im Nachhinein herausstellte — gefälschte Rechnung beim Steuerberater eingereicht.

In der Urteilsbegründung sagte der Richter, dass eine Bewährungsstrafe noch angemessen sei, weil sich die 50-Jährige voll geständig gezeigt habe und zuvor noch nie straffällig geworden sei. Zudem bereue sie ihre Taten und habe auch schon Geld zurückgezahlt. Die Restsumme soll sie in Raten von mindestens 100 Euro monatlich tilgen. Der Chef habe es der Frau einfach gemacht, weil er keine Buchungen überprüft habe, so der Richter.

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