Gericht: Vier Jahre für tödlichen Schubser

Weil sich ein 27-Jähriger über Geldprobleme ärgerte, stieß er einen 81-jährigen Passanten um, der später starb. Der Täter muss ins Gefängnis.

Mönchengladbach. Für vier Jahre muss ein 27-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung ins Gefängnis. Zunächst wird er eine stationäre Therapie in einer Klinik in Euskirchen fortsetzen, in die er im Januar aus der Untersuchungshaft gebracht worden war. Der Mönchengladbacher hatte zugegeben, am 14. Juli 2010 einen 81-jährigen Spaziergänger auf der Harmoniestraße geschubst zu haben — weil er sich über einen Strafbefehl über 900 Euro und eine Abbuchung durch seinen Energieversorger geärgert hatte.

Der Senior zog sich dabei einen Oberschenkelhalsbruch zu, wurde bettlägerig, orientierungslos, konnte nicht mehr sprechen, bis er am 28. November 2010 in einem Pflegeheim starb.

Der Angeklagte K. hatte sich gleich zu Prozessbeginn und auch noch einmal in seinem letzen Wort bei der Ehefrau und der Tochter des Mannes entschuldigt. Die Ehefrau des 81-Jährigen war bis zum Schluss überzeugt, dass K. gezielt auf ihren Mann zugegangen war und ihn als wehrloses Opfer ausgesucht hatte.

Gutachter Martin Albrecht hielt das für unwahrscheinlich. Er bescheinigte dem Täter eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit — ausgelöst durch viele Faktoren. Schon in der Jugend sei Lars K. auffällig gewesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit habe er ein Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS) gehabt.

Schon damals habe er unter Zwangshandlungen gelitten, sein schlechter Schulabschluss passe nicht zu seiner hohen Intelligenz. Mit etwa 15 Jahren sei er an Rauschmittel wie Alkohol und später auch Amphetamine geraten. Ab spätestens 2009 seien noch eine depressive Störung und Panik-Attacken hinzugekommen.

Den Alkohol habe er benutzt, um das „dreckige Gefühl“ der Depression herunterzuspülen und sich damit in einen Teufelskreis begeben. Albrecht bescheinigte ihm außerdem eine Borderline-Störung — für die neben dem Suchtverhalten auch ein abnormes Maß an Wut typisch sei. Das alles zusammen habe zu der völlig sinnlosen Handlung des tödlichen Stoßes geführt.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein „überwiegendes“ Geständnis, seine Entschuldigung bei den Angehörigen und die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Andererseits wogen die Folgen für die Familie des 81-Jährigen schwer, auf die die Nebenklagevertreter in den Plädoyers hingewiesen hatten. Das Urteil schloss sich der Forderung von Staatsanwältin Carola Guddat an.

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