Gebetsraum darf nicht genutzt werden

Der Türkische Kulturverein hat dafür an der Erzberger Straße keine Genehmigung.

Die Stadt hat dem Türkischen Kulturverein die Nutzung des ersten Obergeschosses im Gebäude an der Erzberger Straße/Ecke Volksgartenstraße als Gebetsraum untersagt. Vorausgegangen war eine anonyme Beschwerde im vergangenen Jahr, in der viele Hinweise auf bauliche Mängel in dem Haus gegeben wurden.

Mitarbeiter des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalschutz reagierten auf das Schreiben und stellten fest, dass zwar viele der angeführten Mängel wie zum Beispiel Einsturzgefahr des Gebäudes nicht haltbar seien, in einigen Punkten wurden sie aber fündig, wie Fachbereichsleiterin Miriam ten Busch berichtet. So sind beispielsweise seit der Genehmigung des Gebäudes mit Bibliothek, Schulungsraum und Musikzimmer im Jahr 2014 nicht genehmigte Umbauten erfolgt. Dazu gehören die Einrichtung eines Appartements für einem Imam, der Einzug einer Zwischendecke und die Lagerung von brennbarem Material in einem Bereich, in dem aus brandschutztechnischen Gründen keins sein dürfe.

In einem Raum, der als Musikzimmer genehmigt wurde, seien außerdem Gebetsteppiche gefunden worden. Für einen Gebetsraum gebe es aber keine Nutzungsgenehmigung.

„Auch wenn die Gefahrentatbestände gering waren, haben wir dem Verein erklärt, dass er die baulichen Änderungen möglichst rasch legalisieren lassen soll“, sagt Miriam ten Busch. Zwar seien daraufhin vom Türkischen Kulturverein zwei Bauanträge gestellt worden, doch immer wieder hätten notwendige Unterlagen gefehlt. Als Konsequenz habe man am Mittwoch vergangener Woche dem Verein die Nutzungsgenehmigung entzogen. Seitdem habe der Verein angefangen, die nicht genehmigten Dinge zurückzubauen. gap

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