Fünfeinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung nach Chat gefordert
Für die Vergewaltigung einer 14-jährigen Internet-Partnerin aus dem Raum Mönchengladbach soll ein 53-Jähriger für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Das hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Konstanzer Landgericht beantragt.
Konstanz. Für die Vergewaltigung einer 14-jährigen Internet-Partnerin aus dem Raum Mönchengladbach soll ein 53-Jähriger für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Das hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Konstanzer Landgericht beantragt.
Der Angeklagte aus Eigeltingen in Baden-Württemberg habe die Schülerin, die er im Internet kennengelernt hatte, am 11. April von ihrem Wohnort bei Mönchengladbach an den Bodensee verschleppt und zwei Mal vergewaltigt, sagte Staatsanwalt Heiner Fritze.
Am Nachmittag sollte die Verteidigung des arbeitslosen Angeklagten plädieren. Das Urteil wurde noch für den Abend erwartet.
Den Beteuerungen des Angeklagten, das Mädchen sei mit allem einverstanden gewesen, schenkte Fritze keinen Glauben. "Sie haben in Chatrooms gezielt nach Kontakten gesucht, die sich sexuell ausnutzen lassen", hielt er dem geschiedenen Vater von vier Kindern vor.
Der 53-Jährige habe sich im Netz als jung und attraktiv ausgegeben und das Mädchen mit Schmeicheleien und Vortäuschen einer großen Liebe "regelrecht eingeseift". Er habe das Kind überredet, wegen Stress mit den Eltern von zu Hause auszureißen und zu ihm zu ziehen.
Als der Mann am Treffpunkt auftauchte, habe die 14-Jährige wegen des Alters des Chat-Partners "einen Riesenschreck" bekommen und nicht mehr mitfahren wollen. Er habe die Schülerin jedoch ins Autos gedrängt und sei mit ihr an den Bodensee in die Wohnung eines Freundes gefahren.
Der Angeklagte hat die meisten Vorwürfe bestritten.