„Freispruch“ von Sven Lau löst Empörung aus
Die Staatsanwaltschaft bestätigt den WZ-Bericht: Keine Beweise gegen Lau.
Mönchengladbach. Die Einstellung der Ermittlungen gegen einen der führenden Köpfe der umstrittenen Salafisten, Sven Lau, ist auf Unverständnis und Empörung gestoßen. Der Sprecher der Bürgerinitiative gegen Salafisten, Wilfried Schultz, sagte der WZ: „Hierfür fehlt mir jegliches Verständnis. Die Ermittlungsbehörden messen mit zweierlei Maß.“ Es gebe „eindeutige Beweise“ der Brandstiftung gegen Sven Lau, so Schultz.
Mittlerweile sollen mehrere Personen Strafantrag gegen die auch im Fall Lau zuständige Dezernentin für Staatsschutzdelikte, Christiane Ritgens, gestellt haben. Der Vorwurf gegen die Staatsanwältin: Strafvereitelung im Amt. Die WZ bemühte sich vergeblich um eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Zuvor, am Freitagmorgen, bestätigte Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff den WZ-Bericht, wonach es keinen Prozess gegen den Salafisten-Anführer Lau geben wird. Demnach habe man nicht eindeutig feststellen können, ob Lau und zwei weitere Islamisten in der Nacht zum 5. Juni im Keller des Altbaus Eickener Straße 166 gezündelt haben. Der Gutachter habe einen technischen Defekt als Ursache des Feuers ausgeschlossen. Offen ließ er laut Aldenhoff, ob der Brand fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurde. Der Vorgang bleibe eine Straftat. Die habe man dem Trio um Lau aber nicht nachweisen können. Folglich wurde das Verfahren eingestellt. Ohne Auflagen.