Fehlende Rauchmelder: Zwei Frauen sterben bei Bränden

Die Melder sind Pflicht, fehlen aber in vielen Wohnungen. Leichtsinn, der tödlich enden kann.

Zwei Frauen sind bei Wohnungsbränden während der Ostertage in der Region gestorben. Offenbar gab es in keiner der Wohnungen einen Rauchmelder. Dabei sind diese seit dem vergangenen Jahr Pflicht.

In Giesenkirchen ist in der Nacht zu Ostermontag eine 63 Jahre alte Frau bei einem Brand gestorben. Das Feuer breitete sich ersten Erkenntnissen nach in dem Ein-Zimmer-Appartement aus, in dem die Frau lebte. Die 63-Jährige konnte nicht mehr gerettet werden und starb noch an der Einsatzstelle. Frank Nießen, Sprecher der Feuerwehr Mönchengladbach erklärt, dass es in der Wohnung keinen Rauchmelder gegeben hat — obwohl seit 2017 in allen Haushalten in NRW Rauchmelder Pflicht sind.

Ein ebenfalls tragischer Fall ereignete sich bereits am frühen Karfreitagmorgen: In Wegberg kam eine Frau bei einem Wohnungsbrand ums Leben. Aus bislang ungeklärter Ursache war das Feuer in einem Zimmer des Wohnhauses ausgebrochen. Ein männlicher Bewohner konnte sich noch retten, für die Frau kam jedoch jede Hilfe zu spät. Die Feuerwehr konnte die Frau nur noch tot aus dem Haus bergen. Wie die Polizei mitteilte, geht man auch in diesem Fall davon aus, dass es in dem Raum keine Rauchmelder gab. „Zwar lässt sich das nicht mit letzter Gewissheit ausschließen, da er womöglich durch die starke Hitze geschmolzen sein könnte, aber wir gehen nicht davon aus, dass es einen Rauchmelder gab. In allen anderen Räumen des Wohnhauses waren ebenfalls keine angebracht“, sagte eine Sprecherin der zuständigen Polizei Heinsberg.

Bei beiden toten Frauen ist noch nicht bekannt, ob es sich um die Eigentümer der Wohnungen handelt, oder um Mieter. Im Mietfall ist der Vermieter für die Anbringung der Rauchmelder zuständig. Wie die Sache rechtlich aussieht, wenn es zu einem Todesfall kommt, ist aber noch undurchsichtig. „Seit 2017 gab es bei uns keine Fälle mit Brandtoten“, sagt eine Sprecherin der Stadt Mönchengladbach. Deshalb habe man keine Vergleichsfälle. Im Saarland dagegen beschäftigt sich aktuell die Justiz mit einem ähnlichen Fall. Im Dezember 2017 starb ein 99-Jähriger bei einem Brand in einem Wohnhaus. Auch dort waren offenbar keine Rauchmelder installiert.

Frank Nießen, Sprecher der Feuerwehr

Die Miteigentümer des Hauses sind nun im Visier der Staatsanwaltschaft. Es soll geklärt werden, ob sie versäumt haben, die Rauchmelder anzubringen und den Tod des Mannes dadurch mitverschuldet haben. Laut einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ steht noch aus, ob es in dem Fall zu einer Anklage kommt. Rauchmelder kann man in jedem Baumarkt kaufen. Da gebe es laut Feuerwehrsprecher Nießen zwar Preisunterschiede, diese hingen aber mit der Lebensdauer der Batterien zusammen. „Manche halten nur ein Jahr, andere sind auf zehn Jahre ausgelegt“, sagt Nießen. Montiert werden sollten die Rauchmelder vor allem in Schlaf- und Wohnzimmern und in möglichen Fluchträumen wie Fluren. „Auch in Zimmern, in denen elektronische Geräte angeschlossen sind, sind Rauchmelder sinnvoll“, so Nießen. Nur in der Küche müsse man sie nicht anbringen, da Fehlalarm durch Essensdunst ausgelöst werden kann.

Mit einem „Q“ gekennzeichnete Produkte erfüllen zusätzliche Anforderungen, die von der Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes aufgestellt wurden. Rauchmelder sollen weniger anfällig für das Eindringen von Schmutz und Insekten und störsicherer gegenüber elektromagnetischer Wellen sein, um Fehler zu vermeiden.

Im vergangenen Jahr war die Feuerwehr in Mönchengladbach in insgesamt 126 Fällen wegen Alarmierungen durch Rauchmelder im Einsatz. Melder können aber auch fälschlich Alarm anzeigen: Das war 2017 insgesamt 60 Mal der Fall in Mönchengladbach. Die Melder sind einmal im Jahr zu überprüfen. 53 Mal war angebranntes Essen der Auslöser, 13 Mal handelte es sich um andere Brände. Bei Renovierungsarbeiten sollten die Melder abgedeckt werden, so können Fehlalarme vermieden werden. „In jedem Fall kann ein Rauchmelder Leben retten“, sagt Nießen.

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