Fall David: Noch keine Anklage

Ob ein Verfahren eingeleitet wird, ist noch unklar.

Mönchengladbach. Die Ermittlungen sind inzwischen tatsächlich abgeschlossen. Aber eine Anklage gegen den 20-jährigen Sohn eines Kioskbesitzers, der in der Nacht zum 22. Mai den 21-jährigen David M. so geschubst haben soll, dass dieser mit dem Kopf auf das Pflaster der Waldhausener Straße schlug und drei Tage später an den Folgen starb, gibt es immer noch nicht.

Staatsanwalt Stefan Lingens bestätigt im WZ-Gespräch, dass die letzten Befragungen von Zeugen abgeschlossen und die Akten zur Staatsanwaltschaft zurückgekehrt sind. Eine deutliche Zeit nach der Tat hatte sich plötzlich noch ein Zeuge zur Verfügung gestellt, der die erste Version des Tatablaufs in Frage stellen konnte.

Zunächst hatte es für die Beamten so ausgesehen, als handele es sich um einen tragischen Unfall. Auch von Notwehr oder Nothilfe war die Rede gewesen, weil David M. und zwei Kumpel in dem Kiosk herumgepöbelt hätten. Am 6. Juni war dann die Wende gekommen: Der neue Zeuge hatte ausgesagt, die drei Freunde hätten sich zum Zeitpunkt des Stoßes auf der Straße befunden, beteuert, dass sie gehen wollten und sich schützend die Hände vor die Gesichter gehalten hätten.

Damals hatte Lingens gesagt, somit könne von Notwehr keine Rede mehr sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte es einen Haftbefehl gegen den jungen Mann gegeben. Er lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Doch ein Richter am Amtsgericht setzte diesen umgehend außer Vollzug. Er machte dem Beschuldigten die Auflage, sich dreimal pro Woche bei der Polizei zu melden.

Ob und wann es ein Verfahren gegen den jungen Mann geben wird, ist unklar. Aus Justizkreisen wird verlautet, die Erhebung einer Anklage stehe unmittelbar bevor. Bis aber ein Termin für eine Verhandlung angesetzt wird, können noch Wochen verstreichen. Sollte die Anklage auf Körperverletzung mit Todesfolge lauten, sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren an aufwärts vor, in einem minder schweren Fall liegt das Strafmaß zwischen einem und zehn Jahren. Mit 20 Jahren könnte der Beschuldigte noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, dann wären die Strafen geringer.

Der Tod Davids hatte für einige Polizeieinsätze gesorgt. Angehörige und Freunde hatten zweimal für „Gerechtigkeit für David M.“ demonstriert. Die Demo nach der Beerdigung des jungen Mannes war aus dem Ruder gelaufen, vier Polizeibeamte waren leicht verletzt worden. Red

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