Explosion: Ankläger fordert lebenslang

Bei der Neuauflage der Verhandlung gegen Sascha H. sprach dessen Verteidiger von einem Hilfeschrei.

Mönchengladbach. Noch einmal entschuldigte sich der Angeklagte Sascha H. für die verheerenden Folgen der Gasexplosion am Siepensteg in Hermges. „Es tut mir leid für alle, denen ein psychischer, physischer und materieller Schaden entstanden ist“, sagte er vor Gericht.

Der heute 24-Jährige hatte 2008 in seiner Wohnung die Gasleitung geöffnet, bevor seine Ex-Freundin Jasmin G. kam, um ihre Sachen abzuholen. Sie hatte H. die Trennung per SMS angekündigt.

Als sich die damals 17-Jährige vor dem Wohnzimmerfenster eine Zigarette anzündete, kam es zu einer gewaltigen Explosion, die das Mehrfamilienhaus völlig zerstörte und einen Nachbarn und Familienvater (45) tötete. 15 Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Jasmin G. erlitt schwerste Verbrennungen und schwebte lange in Lebensgefahr.

Das Düsseldorfer Landgericht wird am 21. Dezember das Urteil verkünden. Gestern plädierte der Verteidiger des wegen Mordes angeklagten Sascha H. auf Fahrlässigkeit: Alle Zeugen, darunter auch die Mutter der Ex-Freundin, hätten den Angeklagten als „lieben Kerl“ beschrieben.

In Streitsituationen habe er sich nie aggressiv, sondern weinerlich und ruhig verhalten. „Er wollte sich töten, Jasmin wollte er nicht mitnehmen“, ist sich der Verteidiger sicher. Und auch das sei nur ein Hilfeschrei wegen einer enttäuschten Liebe gewesen.

„Der Wille zu leben war stärker, als der Wille zu sterben.“ Er habe den Gashahn nach einer Weile wieder zugedreht. Wenn er sich nicht ernsthaft das Leben nehmen wollte, habe er auch nicht in Kauf genommen, dass andere sterben. „Das passt nicht zusammen“, sagte der Anwalt. Erst im Moment der Explosion sei H. schlagartig bewusst geworden, was er getan hat.

Staatsanwalt Stefan Lingens fordert eine lebenslage Freiheitsstrafe. Er ist überzeugt, dass H. sich hatte umbringen wollen und seine Ex-Freundin bewusst nicht auf das ausgeströmte Gas hinwies. „Er sah, wie sie sich eine Zigarette ansteckte.“ Am Vorabend habe H. der Freundin noch gesagt: „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben.“

Zweimal hatte das Gladbacher Landgericht H. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidungen aber auf und verwies den Fall schließlich an das Düsseldorfer Landgericht.

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