Reiterhofbesitzer muss 91.000 Euro zahlen Wut über Straßenbaubeiträge

Giesenkirchen. · Auch in Mönchengladbach wird die Abschaffung der Beiträge heiß diskutiert.

 Klaus Barthelmes muss 91 000 Euro Anliegerbeitrag zahlen. Das könnte das Ende seines Reiterhofs sein.

Klaus Barthelmes muss 91 000 Euro Anliegerbeitrag zahlen. Das könnte das Ende seines Reiterhofs sein.

Foto: Gabi Peters

Bürger im ganzen Land wehren sich gegen Straßenausbaubeiträge. In Mönchengladbach sieht das nicht anders aus. In Giesenkirchen drohen Anwohnern der Konstantinstraße und der Straße Bahner Rechnungen, die zum Teil existenzbedrohend sind. Klaus Barthelmes soll beispielsweise 91 000 Euro zahlen. Seinen Reiterhof, den er eigentlich seinen Kinder vermachen wollte, könnte er dann nicht weiterführen.

Aber nicht nur die Giesenkirchener zählen zu den Betroffenen. In Mönchengladbach gibt es derzeit 13 Straßenstücke, die erneuert wurden und bald abgerechnet werden. Dazu kommen Straßen, auf denen zwar schon ewig keine Bauarbeiter mehr gesehen wurden, bei denen es aber noch keine Endabnahme gab. Im Fall Dohler Straße dauerte es beispielsweise 20 Jahre vom Ausbau bis zur Endabrechnung.

„Wir kennen Straßen, wo bis heute drei Meter fehlen und die nicht abgerechnet wurden“, sagte SPD-Fraktionschef Felix Heinrichs bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Kommunales Abgabengesetz auf dem Reiterhof Barthelmes, zu dem die Genossen aus Giesenkirchen eingeladen hatten. Ganze Körbe voll solcher Beispiele lagern demnach bei der Stadtverwaltung. Davon will auch Volker Küppers, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ost, schon gehört haben.

120 Bürger kamen zur Infoveranstaltung. Und es war deutlich zu spüren: Sie sind wütend. Die SPD im Land hatte eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgeschlagen, wie dies in anderen Bundesländern schon geschehen ist. Die schwarz-gelbe NRW-Regierung will dagegen mit einem neuen Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr Beitragszahler entlasten und gleichzeitig die Mindereinnahmen für die Kommunen zu einem Teil ausgleichen. Die Beitragszahler in Mönchengladbach müssten dann nicht mehr 80 Prozent der Straßenausbaukosten übernehmen, sondern nur noch 40 Prozent.

Haus und Grund: Kommunen wählen oft Luxusvarianten

Die Giesenkirchener würden aber nicht davon profitieren, denn der Beschluss für den dortigen Straßenausbau wurde vor dem Stichtag 1. Januar 2018 gefasst. Heinrichs findet das Ausgleichsangebot für die Kommunen gut, zumindest als ersten wichtigen Schritt. Arme Städte bräuchten das Geld für die Infrastruktur, ansonsten müsse man Steuern erhöhen. Und das wolle niemand.

Der Landtagsabgeordnete Hans-Willi Koerfges und sein Kollege aus Westfalen, Christian Dahm, bleiben jedoch bei ihrem Kurs: „Die Straßenabgabebeiträge müssen abgeschafft werden.“ Wer bis zur Entscheidung keinen rechtskräftigen Bescheid habe, dürfe nichts zahlen müssen.  Das sieht auch Erik Uwe Amaya vom Verband Haus und Grund so. Kommunen seien bei einem Straßenausbau, der zu 80 Prozent von den Bürgern bezahlt werde, oft geneigt, Luxusvarianten zu wählen. Zu wenig transparent sei die Auswahl.

Einige Giesenkirchener Bürger fragen sich, ob die Stadt die Straße habe absichtlich Jahrzehnte verrotten lassen, damit sie Anlieger zu Kasse bitten kann. Die Kosten für eine Instandhaltung hätten ihrer Überzeugung nach nicht umgelegt werden dürfen. Und auch das wollen die Anlieger wissen: „Da wurden zwei Ausbuchtungen für Bäume angelegt. Kurz danach wurden die Bäume abgeholzt. Zahlen wir dafür auch?“ Die Kostenfrage blieb an diesem Abend unbeantwortet. Aber Küppers erklärte, dass ein Baum nachträglich abgeholzt worden sei, weil er die Sicht auf eine Straßeneinmündung versperrt habe, ein anderer weil das Wurzelwerk ein Haus angegriffen habe.

Die dringendste Frage der Giesenkirchener: „Was machen wir, wenn der Bescheid kommt?“ Die Antwort von Koerfges: „Die Debatte über die Beiträge läuft noch. So lange noch alles im Schwebezustand ist, soll man nichts zur Rechtskraft kommen lassen.“ Amaya: „Wenn Sie eine bürgerfreundliche Verwaltung haben, werden Sie vorerst keinen Bescheid bekommen.“

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