Exhibitionist muss nicht für immer in Psychiatrie

Der 41-Jährige bleibt nach dem Urteil aber freiwillig in einer Anstalt.

Mönchengladbach. Ein wegen diverser exhibitionistischer Taten und sexueller Nötigung angeklagter ehemaliger Hephata-Bewohner ist am Donnerstag (7. Mai) vom Landgericht freigesprochen worden.

Der Mann sei strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Gleichzeitig wird er nach dem Urteil der ersten großen Strafkammer nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Vor einem Gutachter hatte der 41-Jährige zugegeben, wiederholt Vergewaltigungsphantasien gehabt zu haben. Der Sachverständige hatte dem gebürtigen Mönchengladbacher auch eine hohe Wiederholungsgefahr und ein Risiko steigender Aggressionen attestiert.

Für eine zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hat der Bundesgerichtshof allerdings sehr hohe Voraussetzungen geknüpft. Diese waren in diesem Fall nach Auffassung der Kammer nicht erfüllt. Die Gefahr schwerer Straftaten liege nicht hoch genug.

Dazu kommt, dass der unter Betreuung stehende Mann freiwillig in einer offenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht ist.

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