Erneut ein Mädchen missbraucht: 4 Jahre Haft

Bevor der Korschenbroicher erneut ins Gefängnis kommt, wird er in einer psychiatrischen Klinik therapiert. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

Mönchengladbach. Ein einschlägig vorbestrafter Sextäter ist vor der Gladbacher Jugendkammer wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Korschenbroicher (35) war nach Verbüßen einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren erst wenige Monate auf freiem Fuß, als er im Juni 2006 rückfällig wurde und die vierjährige Tochter einer Bekannten zwei Mal in der Gladbacher Wohnung sexuell missbrauchte. Vorher cremte er das Mädchen ein.

Drei weitere Kinder zwischen fünf und neun Jahren, die der Mann im Parkgelände an der Wegberger Burg angesprochen hatte, konnten rechtzeitig weglaufen.

Der Mann hatte sich nach der Tat selbst angezeigt, um wegen seiner pädophilen Neigungen behandelt zu werden. Bevor er erneut ins Gefängnis kommt, wird er in einer psychiatrischen Klinik therapiert. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Innerhalb einer Woche kann sie Revision gegen das Urteil einlegen. Der Verurteilte hat nach Angaben eines Gerichtssprechers das Strafmaß akzeptiert.

Im ersten Prozess hatte ein Gutachter die pädophile Neigung des Mannes nicht angesprochen. Im aktuellen Verfahren hat ein anderer Sachverständiger diese Abartigkeit bestätigt. Sie rechtfertige die Einweisung.

Nach einem Jahr wird überprüft, ob der Korschenbroicher in dem Krankenhaus bleibt oder nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort