Erinnerungslücken im Prozess

Noch immer stehen die beiden Frauen vor Gericht — das Urteil verzögert sich.

Mönchengladbach/Nettetal. Es gibt noch kein Urteil für Yvonne E. (45), die zuletzt in Nettetal wohnte, und Jana K. (46). Eigentlich sollte die Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts am Montag eine Entscheidung fällen. Nun gibt es aber doch noch Klärungsbedarf.

Die beiden Frauen, die über mehrere Jahre in einer lesbischen Beziehung lebten, sollen mehrfach versucht haben, den Ehemann von Yvonne E. (62) ins Jenseits zu befördern. Der Mann lebt inzwischen in einem Heim, weil seine Demenz, an der er sehr jung erkrankte, immer weiter fortschreitet.

Einmal sollen die beiden Frauen versucht haben, den Mann eine mit Öl eingestrichene Kellertreppe hinabstürzen zu lassen, ein anderes Mal sollen sie Schlaftabletten in Batida de Coco aufgelöst und ihm zu trinken gegeben haben. Yvonne E. soll ihm außerdem in einer Nacht im November 2007 einen Stein über den Kopf geschlagen und ihn dann auf der Straße unweit des gemeinsamen Hauses in Hückelhoven liegen gelassen haben.

Nachdem die Liebe zwischen den beiden Frauen erkaltet war, hatte sich Jana K. an die Polizei gewandt, weil sie fürchtete, ihre Ex-Lebensgefährtin könnte auch weiterhin versuchen, ihren Mann umzubringen.

Sie sei Yvonne E. hörig gewesen, hatte Jana K. erklärt. Diese Tatsache ändere aber nichts daran, dass sie voll schuldfähig und in der Lage gewesen sei, ihr Unrecht zu erkennen.

Der Verteidiger von Yvonne E. hatte für gestern noch einige Beweisanträge vorbereitet. Seine Stoßrichtung war eindeutig: Die Glaubwürdigkeit von Jana K. sollte erschüttert werden. Er wollte, dass ein Gutachter untersucht, wie glaubhaft die Frau und ihre Aussagen sind. Denn immerhin sei Jana K. ja wegen der verschiedensten Delikte vorbestraft.

Außerdem wollte er noch gutachterlich nachweisen lassen, ob die Geschichte mit den Schlaftabletten im Kokoslikör überhaupt so passiert sein könne. Nach seinen Recherchen wirke das Medikament Faustan, mit dem der Anschlag verübt worden sein soll, ganz anders. Die Beschreibung von Jana K., wann der Ehemann ihrer Geliebten eingeschlafen und wieder aufgewacht sei, könne nicht der Wahrheit entsprechen.

Nach einer Beratung kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Anträge abgewiesen werden. Die Glaubwürdigkeit der Angeklagten zu beurteilen, sei ureigenste Aufgabe des Gerichts, dafür benötige man kein Gutachten — zumal es auch weitere Zeugenaussagen gebe, die zumindest Teile der Angaben von Jana K. stützen.

Nach der Ablehnung sämtlicher Anträge war das Gericht schon bei der Verlesung der Vorstrafen von Jana K. aus dem Bundeszentralregister angelangt. Aber da gab es — vor allem bei den Strafen, die noch in ihre Zeit als DDR-Bürgerin zurückreichten — Erinnerungslücken der Angeklagten, warum genau sie verurteilt worden war. Dafür sollen jetzt noch Akten zu den alten Verfahren beschafft werden.

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