Drogenabhängiger Seriendieb vom Gericht zu Haftstrafe verurteilt

Der 53-Jährige stand schon mehrfach wegen Diebstahls vor Gericht.

Wachtmeister brachten den Angeklagten (53) gestern aus der Haft in den Gerichtssaal. Der aus Russland stammende Mann verbüßt bereits eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die er sich 2016 wegen Diebstahls eingehandelt hatte. Inzwischen ist der drogenabhängige Angeklagte mehrfach in Mönchengladbach als Ladendieb aufgefallen. Der 53-Jährige zeigte sich sofort geständig. Der Richter hielt ihm die einzelnen Taten vor — der Angeklagte gab alles zu. Manchmal konnte er sich nicht mehr richtig erinnern. Die neben ihm sitzende Dolmetscherin übersetzte die Aussagen. Meistens griff der Ladendieb in Drogeriemärkten und Bekleidungsgeschäften in die Regale. In einem Media-Markt stahl er Kopfhörer. In Kosmetikgeschäften entwendete er Hautcremes und teure Parfüms. Auch im Kaufhof und bei C&A war der Dieb aufgefallen. Mit dem Diebesgut habe er seine Drogensucht finanziert, gab der Gladbacher zu. Er habe täglich Heroin und Kokain konsumiert — jeden Tag zwei bis drei Gramm, ließ der Angeklagte übersetzen. Bei zwei Diebstahlsfällen hatte der Angeklagte ein Taschenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge aus der Tasche gezogen. Ein Detektiv hatte das beobachtet. Gedroht habe er mit dem Messer nicht, so der Angeklagte. Der Vorwurf der Bedrohung wurde schließlich in der Verhandlung eingestellt.

Als das Vorstrafenregister des Mannes verlesen wurde, war klar, dass er sich bereits achtmal vor Gericht — immer wegen Diebstahls — verantworten musste. Offenbar hatte er jedes Mal ein Geständnis abgelegt. Einmal hatte der Angeklagte gesagt: „Ich erinnere mich nicht an den Fall. Aber wenn es da so steht, dann stimmt es.“ Alkohol spielte bei ihm wohl eher eine Nebenrolle. Eine Kontrolle hatte bei ihm einen Alkoholpegel von 0,8 Promille ergeben. Am Ende forderte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger bat um eine geringere Strafe. Der Mandant habe unter Suchtdruck gehandelt,

Das Gericht verurteilte den Mann schließlich wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen und wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Eine frühere Haftstrafe wurde mit einbezogen. Der Angeklagte reagierte schweigend. Die zwei Taschenmesser werden vernichtet. Damit war der Angeklagte einverstanden.

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