Corona-Zahlen aus Mönchengladbach (Sonntag, 7. März) Inzidenz steigt in Gladbach stark an

Mönchengladbach · 65 Neuinfektionen lassen die Inzidenz stark ansteigen. Gelockert wird dennoch.

 Die Sieben-Tage-Inzidenz in Mönchengladbach ist am Wochenende stark gestiegen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Mönchengladbach ist am Wochenende stark gestiegen.

Foto: dpa/Andreas Arnold

(are, angr) So viele Neuinfektionen wie zuletzt vor über einem Monat hat das Gesundheitsamt am Wochenende gemeldet. Die Behörde verzeichnete 65 neue Nachweise. Dazu gab es einen weiteren Todesfall: Ein Patient (Jahrgang 1935) starb mit Vorerkrankungen im Krankenhaus. Mit einem Wert von 49 kratzte die Sieben-Tage-Inzidenz einen Tag vor den geplanten Lockerungen wieder an der 50er-Marke. Am Freitag lag sie bei 35,2. Insgesamt waren am Sonntag 280 Personen infiziert, 1475 in Quarantäne, 25 im Krankenhaus. Acht Covid-19-Patienten lagen laut Divi-Intensivregister auf den Intensivstationen, drei wurden invasiv beatmet. 15 Betten waren frei.

 Auf die jüngsten Corona-Regeln des Landes wirkt sich die aktuelle Entwicklung der Inzidenz laut Stadt nicht aus: „Die Staatskanzlei betont, dass sich alle Lockerungen grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz orientieren werden.“ Gespräche mit der Landesregierung über zusätzliche Lockerungen würden vorbereitet. „Parallel arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an einer Teststrategie, welche mögliche weitere Öffnungen zusätzlich untermauern und den Menschen Sicherheit bei den jetzigen Regelungen geben sollen“, sagte Oberbürgermeister Felix Heinrichs und ergänzte am Sonntag: „Die Zahlen zeigen, wie sehr die Entwicklung noch schwankt. Wir werden das weiter beobachten und Mitte der Woche sehen können, ob sich das stabilisiert.“ 

Die wichtigsten Lockerungen ab heute durch den Sieben-Tage-Wert unter 100 in NRW: In der Öffentlichkeit dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit, Paare gelten als ein Hausstand. Künftig müssen die Bürger häufiger eine medizinische Maske tragen. „Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind medizinische Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.“ Die Maskenpflicht in den Innenstädten bleibt.

Buchhandlungen, Schreibwaren-, Blumen- und Gartengeschäfte dürfen mit begrenzter Kundenzahl öffnen. Der restliche Einzelhandel darf Termin-Shopping anbieten. Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks und Co. dürfen öffnen, wenn die Besucher vorher einen Termin vereinbaren und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Auch hier ist die Besucherzahl begrenzt. Gruppen von bis zu fünf Personen dürfen in Musik- und Kunstschulen vor Ort unterrichtet werden. Die Öffnungsbedingungen der städtischen Einrichtungen will die Stadt Anfang der Woche bekanntgeben.

 Auf Außensportanlagen dürfen bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten Sport treiben. Bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre können als Gruppe mit zwei Aufsichtspersonen unter freiem Himmel Sport treiben, so die Stadt. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb bleibe auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichem untersagt. Sportler müssen fünf Meter Abstand zu anderen halten. Die Anlagen öffnen zu den Arbeitszeiten der Platzwarte. Außer Friseuren dürfen Dienstleister ohne Mindestabstand öffnen; ebenso Fahr-, Boots- und Flugschulen. Können die Kunden keine Maske tragen, müssen sie einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

(are/angr/RP)
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