NRW Es wird lockerer

Mönchengladbach · (Red) Beim Bummel durch die Innenstädte von Gladbach und Rheydt muss ab Freitag, 11. Juni, nicht mehr grundsätzlich eine Schutzmaske getragen werden. Die Stadt hebt dann ihre seit Monaten geltende Allgemeinverfügung auf, nach der in bestimmten Straßenzügen der Innenstädte Maskenpflicht herrscht.

Das heißt aber nicht, dass gänzlich und in allen Situationen auf die Maske verzichtet werden darf. Hier die wichtigsten Regeln und Lockerungen, die ab 11. Juni gelten, weil Mönchengladbach dank stabiler Inzidenz unter 35 in die Inzidenzstufe eins rutscht:

Abstand und Masken

Die Mindestabstand-Regeln gelten weiter. Und in Sachen Maske gilt nach Angaben der Stadt: Gemäß Coronaschutzverordnung NRW muss eine Maske „unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften“ getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht ebenfalls Maskenpflicht.

Kontakte

Im öffentlichen Raum sind Treffen mit Personen aus fünf Haushalten ohne Test und Personenbegrenzung zulässig. „Alternativ können bis zu 100 Personen verschiedener Haushalte unter Testpflicht im öffentlichen Raum zusammenkommen“, so die Stadt. Private Veranstaltungen sind mit 250 Gästen im Freien ohne Testpflicht und mit bis zu 100 Gästen in Innenräumen mit negativem Coronatest und Rückverfolgbarkeit erlaubt. Die Maskenpflicht draußen entfällt. Bei privaten Partys sind bis zu 100 Gäste draußen und bis zu 50 Gäste drinnen jeweils mit negativen Test und Rückverfolgbarkeit zulässig – ohne Mindestabstand- und Maskenpflicht.

Gastronomie

Ab Freitag gilt auch für Innengastronomie keine Testpflicht mehr. Clubs und Diskotheken können in Außenbereichen bis zu 100 Gäste mit negativem Testergebnis empfangen, müssen aber die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

Einkaufen

Für alle Geschäfte gilt: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde eingelassen werden.

Sport

Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen bei Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer erlaubt. So lange auch landesweit die Inzidenzstufe eins gilt, gibt es keine Testpflicht. Intensives Ausdauertraining ist nun drinnen mit bis zu 15 Personen zulässig.

Kultur

Für den Besuch von Kultureinrichtungen müssen keine Termine mehr vorab gebucht
werden.

(hh)
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