NRW Inzidenz in Mönchengladbach steigt weiter an

Mönchengladbach · In Mönchengladbach ist die Zehnermarke geknackt. Landesweit ist das schon länger der Fall. Deshalb gibt’s jetzt schärfere Regeln. Die Übersicht.

 Insgesamt wurden 289 515 Impfungen durchgeführt, trotzdem meldet das Gesundheitsamt 13 weitere Neuinfektionen in der Stadt.

Insgesamt wurden 289 515 Impfungen durchgeführt, trotzdem meldet das Gesundheitsamt 13 weitere Neuinfektionen in der Stadt.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Inzidenzstufe 0 sollte es möglich machen: möglichst wenig Beschränkungen, Großveranstaltungen, Schützenfeste und Feiern in Clubs. Jetzt aber wird klar: Die Lockerungen sind nicht von langer Dauer. Die Zahl der Infizierten und die Sieben-Tage-Inzidenz sind so hoch wie zuletzt vor einem Monat. Es gibt einen Aufwärtstrend – und das landesweit. Da die Inzidenz in NRW seit geraumer Zeit über 10,0 liegt, gilt ab heute die Landesinzidenzstufe 1.

Folgen der Inzidenzstufe 1

 Vor zwei Wochen konnte im Club Graefen noch eine Party steigen. Das geht jetzt nicht mehr.

Vor zwei Wochen konnte im Club Graefen noch eine Party steigen. Das geht jetzt nicht mehr.

Foto: Sascha Rixkens

In Mönchengladbach ist die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag erstmals seit Einführung der Inzidenzstufe 0 über die Zehnermarke gestiegen. Damit gehen nicht unmittelbar verschärfte Corona-Regeln einher. Vielmehr greifen diese Regeln erst, wenn der Wert für acht Tage infolge über 10,0 liegt – und dann am übernächsten Tag. In Mönchengladbach wäre das frühestens am 1. August. Da aber Lockerungen an die Landesinzidenz geknüpft sind, treten ab heute wieder Schutzmaßnahmen in Kraft.

So greift wieder eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen – nicht nur im ÖPNV und Einzelhandel, sondern auch in Gaststätten (außer am Sitzplatz), in Museen oder bei Gottesdiensten. Ausnahmen gelten dann, wenn es feste Sitz- oder Stehplätze gibt. Darüber hinaus darf im Einzelhandel wieder maximal ein Kunde je angefangener zehn Quadratmeter Verkaufsfläche in den Laden. In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder Maske tragen und sich regelmäßig testen. Und es müssen wieder Abstandsregeln eingehalten und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Auch bei Kulturveranstaltungen mit 500 und mehr Teilnehmern sind wieder ein Test-, Impf- oder Genesungsnachweis einzuholen und der Mindestabstand zu gewährleisten.

 Im Einzelhandel ist die maximale Kundenzahl wieder abhängig von der Größe der Verkaufsfläche.

Im Einzelhandel ist die maximale Kundenzahl wieder abhängig von der Größe der Verkaufsfläche.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Nachdem die Clubs etwa in der Altstadt jüngst alles in Bewegung gesetzt haben, um wieder zu öffnen, ist der Betrieb im Innenbereich bis vorerst 27. August nicht mehr möglich. Und auch Volks- und Schützenfeste (am Wochenende marschierten noch die Schützen in Windberg) sind vorerst nicht mehr zulässig. Bei privaten Partys mit mehr als 50 Personen müssen die Teilnehmer wieder geimpft, genesen oder getestet sein.

Impfen in Mönchengladbach

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus wird das Impfen in den Stadtteilen fortgesetzt. Bei den mobilen Impfaktionen vergangene Woche haben sich mehr als 600 Menschen immunisieren lassen. Um weitere Leute zu erreichen, sind die Impfteams diese Woche wieder unterwegs: Sie impfen am Mittwoch, 28. Juli, von 11 bis 19 Uhr in der Hochschule Niederrhein, Rheydter Straße 277 (Fachbereich Ökotrophologie, Gebäude O, Raum E 06 und E 07), und am Freitag, 30. Juli, von 11 bis 19 Uhr am Wohnkaufhaus Schaffrath, Theodor-Heuss-Straße 99. Die Aktionen richteten sich an alle Personen ab 16 Jahren.

Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren können immer mittwochs und donnerstags im Impfzentrum im Nordpark geimpft werden. Beim Auftakt der Impfung dieser Altersgruppe am vergangenen Samstag ließen sich 130 Jugendliche impfen. Am Sonntag wurden nach ersten Schätzungen ähnlich hohe Zahlen erreicht. Die Impfung erfolgt auf einer gesonderten Impfstraße durch einen Kinderarzt. Genutzt wird das Vakzin von Biontech. Vor der Impfung gibt es eine ausführliche Beratung und Aufklärung der Jugendlichen. Für die Impfung müssen die Sorgeberechtigten ihre Einwilligung geben.

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