Bewährungsstrafe im Rheinarmee-Prozess

Viersener wegen Bestechung und anderer Vergehen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und Geldstrafe verurteilt.

Mönchengladbach. Am zweiten Prozesstag vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatte der Angeklagte (59) ein Geständnis abgelegt. Danach war klar, dass der faktische Geschäftsführer von vier Firmen in den Jahren von 2004 bis 2009 in der Rheinarmee in ein ausgeklügeltes Korruptionsnetzwerk verwickelt gewesen ist. Nach einem monatelangen Prozess hat das Gericht den Viersener jetzt wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in 64 Fällen, wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen in 55 Fällen, wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und wegen Beihilfe zur Untreue zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Außerdem muss der gelernte Industriekaufmann eine Geldstrafe von 27 000 Euro (540 Tagessätze zu je 50 Euro) zahlen.

Der Unternehmer tätigte damals zahlreiche Geschäfte mit der Britischen Rheinarmee. Die Firmen des Vierseners waren für die Gewerke Sanitär und Heizung, aber auch für die Dachdeckerarbeiten zuständig. Die für die Auftragsvergabe zuständigen Mitarbeiter der Rheinarmee wurden mit Sach- und Geldzuwendungen bestochen. An die Mitarbeiter der Auftragserteilung wurden Provisionen gezahlt. So soll ein Bauleiter, der inzwischen verurteilt worden ist, einen Heizkessel im Wert von 5000 Euro und eine Badezimmereinrichtung für 13 400 Euro bekommen haben.

Im Prozess hatte der jetzt Angeklagte sinngemäß behauptet: „Korruption in der Rheinarmee gab es schon vor meiner Zeit“. Ein Bauleiter habe ihm gleich zu Beginn der geschäftlichen Beziehungen zu verstehen gegeben: „Es gab immer eine gute Zusammenarbeit. Und es gab auch private Vergünstigungen“.

Am Ende berücksichtigten die Richter, dass der Angeklagte bereits im Ermittlungsverfahren bei der Aufklärung des Korruptionsfalles geholfen habe. Durch seine Aussage seien 23 Verurteilungen möglich gewesen. Der Viersener habe das Verfahren in Gang gebracht. Ein Teil der Taten ist bereits verjährt. Der Viersener habe ein bereits existierendes Korruptionssystem der Rheinarmee ausgenutzt und ausgebaut, hieß es in der Urteilsbegründung.

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