Betreuerin wegen Betrugsvor Gericht

Eine Mönchengladbacherin (55) soll Pflegebedürftige ausgenutzt haben, denen sie eigentlich helfen sollte.

Mönchengladbach. 75 000 Euro von pflegebedürftigen Menschen soll sich eine Mönchengladbacherin (55) ergaunert haben. Am Dienstag beginnt vor dem Gladbacher Landgericht ein Prozess gegen die Frau, die ihren Status als Berufsbetreuerin ausgenutzt haben soll.

In 325 Fällen soll die Gladbacherin auf Kosten der von ihr betreuten Menschen einkaufen gegangen sein. Zu den Artikeln gehörte alles von einer Heimkinoanlage und einem Klimagerät im oberen Preissegment über jede Art von Schmuck und Bekleidung bis hinunter zu CDs und DVDs aller Art zum Beispiel mit Kölschen Kneipenhits oder Lichterketten.

Die 55-Jährige hatte mit der Tätigkeit als Betreuerin 1997 begonnen. Die 325 Fälle, die ihr die Staatsanwaltschaft jetzt vorwirft, stammen aus den Jahren 2002 bis 2006. Wegen Beihilfe ist außerdem ein 60-jähriger Mitarbeiter des Gerichts angeklagt, der die Frau bei ihrem Schriftverkehr mit Behörden und Gerichten unterstützt haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Taten so offensichtlich waren, dass sie ihm hätten auffallen müssen.

Der Betrug war bei einer Routine-Überprüfung der Abrechnungen 2007 aufgefallen. Aber wegen einer Erkrankung der Beschuldigten war es bislang nicht möglich, gegen sie zu verhandeln. Beide Angeklagte haben bislang bestritten, dass etwas unrechtmäßig gelaufen sei.

Für 58 überwiegend pflegebedürftige, zum Teil bettlägerige Menschen im Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte Mönchengladbach, Rheydt und Erkelenz war die 55-Jährige zuletzt Betreuerin. In akribischer Kleinarbeit haben Ermittler der Polizei Quittungen und Belege durchgesehen — und das, was darauf stand, bei der Beschuldigten, ihrem Mann und ihren Kindern gesucht — und zum großen Teil gefunden.

Auch Verkäuferinnen wurden befragt, ob sie sich an ihre Kundin erinnern könnten. Teilweise soll die Angeklagte beim Kauf gesagt haben, dass sie etwas für sich oder ihre Kinder kaufe. In vielen Fällen war der Betrug so angelegt, dass er auffallen musste — wenn Kleidergrößen nicht stimmten, ein bettlägeriger Mensch mit teuren Schuhen versorgt wurde oder auf Rechnung eines Mannes Damenschuhe gekauft wurden.

Über die Bereicherung an gekauften Produkten hinaus stellten die Ermittler fest, dass Belege teilweise doppelt benutzt und bei zwei Pflegebedürftigen abgerechnet wurden. Eine Rechnung tauche gleich in fünf Akten auf. Auf diese Art soll sich die Beschuldigte Bares beschafft haben.

Es sind mehrere Verhandlungstage angesetzt, der Prozess wird voraussichtlich in den Oktober hinein laufen. „Gewerbsmäßige Untreue“ — wie der Anklagevorwurf in Juristendeutsch lautet — wird mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren bestraft.

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