49-jähriger Alkoholiker vor Gericht

Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.

Mönchengladbach. Ein 49-jähriger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Am Mittwoch hat der Prozess begonnen. Der Gladbacher soll im März 2008 bei einem Streit in einer Wohnung an der Volksgartenstraße einem Mann mit einer Krücke und einer Flasche mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, konnte aber gerettet werden.

Der Mann, der vorbestraft ist, gilt als alkoholkrank und leidet unter Wahnvorstellungen. Seine Tat soll er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Grund für den Ausraster war, dass die Wohnungstür verschlossen und der Schlüssel unauffindbar war.

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