45 000 illegale Waffen in der Stadt

Bis Ende 2009 können nicht registrierte Pistolen und Gewehre ohne Konsequenzen bei der Polizei abgegeben werden.

Mönchengladbach. Nach dem Amoklauf in Winnenden im März ist das deutsche Waffengesetz verschärft worden. Seit dem 25. Juli gilt: Alle, die zu Hause eine nicht registrierte und somit illegale Waffe haben, können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei abgeben, ohne dass es Konsequenzen hat. Danach erwartet heimliche Waffenhalter Gefängnis- und Geldstrafen.

In Mönchengladbach sind rund 14 000 Waffen und 5000 Besitzer registriert. Die Polizei geht zudem von etwa 45 000 illegalen Waffen aus. Hauptsächlich Kleinkaliber, vermutet Sigrid Schloßmacher vom Dezernat für Waffenrecht: "Nicht alle machen das absichtlich, viele sind sich nicht darüber bewusst, dass sie eine meldepflichtige Waffe in der Schublade liegen haben. Meistens sind das Erbstücke vom Großvater, der damit Ratten im Garten vertrieb."

Bürger, die einen Waffenbesitzschein haben, dürften noch lange nicht mit ihrer Pistole oder ihrem Gewehr durch die Stadt laufen. "Jäger, Sportschützen oder Sammler haben einen solchen Schein und dürfen die Waffen transportieren, also zum Schießplatz oder zur Jagd mitnehmen und für diese Zwecke benutzen", sagt Jürgen Lützen, Sprecher der Gladbacher Polizei.

Anders sei es bei Menschen, die einen Waffenschein haben - in Gladbach seien das sechs, die im Sicherheits- oder Personenschutz arbeiten. "Sie sind berechtigt, die Waffe in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen", sagt Lützen. Polizisten seien statistisch nicht erfasst und hätten aus Berufsgründen die Erlaubnis dazu.

Auch bei der Aufbewahrung der Waffen in den eigenen vier Wänden ist ein schärferes Gesetz in Kraft getreten: Die Halter müssen genau dokumentieren, dass sie ihre Waffen in den vorgesehenen Schließschränken halten. Die Polizei will unangemeldete Stichproben-Kontrollen machen. "Für vorsätzliche falsche Aufbewahrung gibt es bis zu drei Jahren Haftstrafe", sagt Schloßmann.

In der Stadt gebe es zwar immer wieder Verbrechen, bei denen eine Waffe im Spiel sei, gestiegen sei die Zahl jedoch nicht. Dennoch ist die Polizei skeptisch, dass die neuen Waffengesetze ernst genug genommen werden. "Eine ähnliche Aktion gab es vor sechs Jahren. Die Zahl der Waffen, die abgegeben wurde, ist nicht der Rede wert", sagt Lützen.

Auch eine Gesetzesänderung von 2008 habe bislang nicht den gewünschten Erfolg gezeigt: So genannte Anscheinswaffen, also täuschend echt aussehende Attrappen und Softair-Pistolen, bei denen kleine Plastikkugeln "verballert" werden, dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen geschweige denn benutzt werden. Die Bürger dürfen sie lediglich zu Hause halten. Dennoch habe es, seitdem das Verbot gilt, etwa 60 Fälle gegeben, bei denen Menschen außerhalb ihres Hauses mit einer Attrappe erwischt wurden.

Lützen erinnert sich an einen Fall, bei dem Jugendliche, die "Krieg" mit Waffenattrappen spielten, für Angst bei den Anwohnern und für einen großen Polizeieinsatz sorgten. "Für uns ist es schwer, sie von echten zu unterscheiden, sie lösen deshalb unnötige Einsätze aus. Bei den Softair-Waffen besteht je nach Größe zudem eine echte Verletzungsgefahr", sagt er.

Entwarnung für kleine Kostüm-Fans: Kinder, die sich Karneval gerne als Polizist oder Cowboy verkleiden, dürfen weiterhin Spielzeugpistolen bei sich haben.

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