16-Jähriger zu Unrecht für Mörder aus Herne gehalten

Foto des Jugendlichen wurde 1000-fach im Netz geteilt.

Er stand ahnungslos am Gladbacher Hauptbahnhof und galt plötzlich als mutmaßlicher Kindermörder von Herne. Denn jemand hatte den 16-Jährigen am Bahnsteig fotografiert und das Bild ins Internet gestellt mit dem Hinweis, dass es sich um Marcel H. handele. In Windeseile wurde das Foto 1000-fach geteilt und zum Teil mit Hasskommentaren wie „Schlagt ihm den Schädel ein“ versehen. Erst nach Stunden stellte sich heraus, dass der abgebildete Jugendliche nicht der mutmaßliche Täter von Herne war, der zwei Menschen umgebracht haben soll.

„Der 16-Jährige hatte sich auf dem Bild erkannt und sich bei uns gemeldet“, so Polizeisprecherin Cornelia Weber. Der Jugendliche habe ausgesagt, dass er sich zu besagter Zeit am Hauptbahnhof aufgehalten, jedoch mit dem Gesuchten nichts zu tun habe. Das ergaben auch die Ermittlungen der Polizei. Dennoch war der 16-Jährige innerhalb von Stunden zu einem Hassobjekt geworden. „Wir haben aufgepasst, dass er gut nach Hause kam“, so die Polizeisprecherin.

Für alle, die das Foto des Unbeteiligten verbreiteten, kann dies nun Folgen haben. „Dieser Fall ist eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung“, sagt Rechtsanwalt Stefan Wimmers. „Für den jungen Mann ist die Verbreitung des Fotos eine persönliche Katastrophe.“ Er habe rechtlich alle Ansprüche und müsse sich aber nun darum kümmern, dass alle Fotos im Netz gelöscht werden. Wimmers: „Das Opfer hat Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld.“

Die Verbreitung des Fotos mit Hasskommentaren wie „Knallt ihn ab“ kann laut Wimmers strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies sei ein Aufruf zur Selbstjustiz, eine Aufforderung zu einer Straftat, „da kennt die Polizei keinen Spaß. Das wird meistens verfolgt“. Fälle wie in Herne lösten oft so große Bestürzung aus, dass auch normal denkende Menschen sich zu Äußerungen hinreißen ließen, die enorme Tragweite hätten und sehr teuer werden könnten. gap

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