Prozess in Mönchengladbach Motorhauben-Fahrt: Opfer bleibt Pflegefall

Kempen/Mönchengladbach. · Die Angeklagte sei in ihrer Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen, sagte ein psychiatrische Gutachterin vor Gericht.

 Im Prozess sagten Gutachterinnen zur Angeklagten und zum Opfer aus.

Im Prozess sagten Gutachterinnen zur Angeklagten und zum Opfer aus.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess um eine Autobahn-Irrfahrt mit einem Mann auf der Motorhaube sagte jetzt eine psychiatrische Sachverständige aus. Sie fand bei der 51-jährigen Angeklagten aus Kempen keine Hinweise auf eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Die Frau muss sich seit Juni wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor dem Landgericht in Mönchengladbach verantworten. Sie soll nach einem Streit auf einem Rastplatz an der A 52 bei Viersen-Bockert, bei dem sich ihr damaliger Lebensgefährte auf die Motorhaube setzte, losgefahren und mit Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h über Autobahnen 52 und 61 in Richtung Venlo gefahren zu sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Kempenerin vor, dass sie den Mann durch mehrfache Spurwechsel sowie das Fahren in Schlangenlinien von der Motorhaube befördern wollte. Dies gelang durch ein plötzliches Bremsmanöver auf der A 61 in Richtung Venlo in Höhe von Viersen-Mackenstein. Der hohe Alkoholwert der Angeklagten zum Tatzeitpunkt von zurückgerechnet 2,3 Promille sei überraschend, so die Gutachterin. Denn die Polizisten sowie der Arzt, der die Blutentnahme vollzog, machten zum Verhalten der 51-Jährigen abweichende Aussagen. Manche beschrieben sie als nicht alkoholisiert wirkend, einer sprach von einem merklichen Lallen und Wiederholungen bei der Aussage.

Insgesamt sei das so genannte Nachtatverhalten der Frau, die sich an die Fahrt sowie das Bremsmanöver, bei dem der Geschädigte auf die Straße fiel, nach eigener Aussage nicht erinnern kann, widersprüchlich. Die psychiatrische Sachverständige sprach von einer „sehr ausgestanzten Amnesie“, für die es keine psychiatrische Erklärung gäbe. „Es gab ein sehr scharfes Einsetzen und Abbrechen, ein zu kurzes Zeitfenster, um den Alkohol abzubauen.“

Frau hatte mehrere Becher Glühwein am Tatabend getrunken

Die Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, am Tatabend mehrere Glühwein auf einem Weihnachtsmarkt in  Düsseldorf getrunken zu haben. Mehrere Zeugen berichteten, dass der Alkoholkonsum des Geschädigten durch die Beziehung mit der Angeklagten gestiegen sei. Kein Treffen habe ohne Alkohol stattgefunden, beide hätten häufig Bier, teilweise auch Schnaps konsumiert und wären im Anschluss an den Alkoholkonsum auch Auto gefahren.

Eine Unfallmedizinerin beschrieb die sehr schwere Schädelverletzung, die der 53-jährige Geschädigte sich bei dem Sturz zugezogen hat. Mit viel Glück könne erreicht werden, dass er wieder sitzen und kommunizieren könne. Jedoch sei seine Feinmotorik durch den Unfall zerstört, der Mann werde pflegebedürftig bleiben. Das Urteil wird am 28. September erwartet.

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