Amtsgericht Mönchengladbach Haftstrafe für Vater nach Spendenbetrug

Mönchengladbach. · Dreieinhalb Jahre Haft – so lautet das Urteil für einen Vater, der für seine angeblich kranke Tochter 26.000 Euro an Spenden einsammelte. Doch das Geld wurde nie für das Kind ausgegeben. Das war nämlich gesund.

 Das Amtsgericht Mönchengladbach verurteilte einen Vater, der für seine angeblich kranke Tochter Geld sammelte.

Das Amtsgericht Mönchengladbach verurteilte einen Vater, der für seine angeblich kranke Tochter Geld sammelte.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Mit Tränen in den Augen hatte ein Vater aus Mönchengladbach vor gut zwei Jahren im Internet um Spenden für seine kleine Tochter gebeten. Viele Menschen waren ergriffen von dem Schicksal des Mädchens, das angeblich an einer seltenen Leukämiekrankheit litt. Privatleute, Bürogemeinschaften und Vereine gaben Geld. Mindestens 26 000 Euro kamen zusammen. Dann stellte sich heraus: Alles war Bluff, die Erkrankung gab es gar nicht. Der Vater wurde deshalb wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung vom Amtsgericht Mönchengladbach zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Mit „Papa hilft Dir“ war die Aktion überschrieben, die zwischen November 2017 bis Mai 2018 knapp 200 kleine und große Spender in Mönchengladbach und dem ganzen Land rührte. Damals hatte der 41-jährige Vater im Internet und bei Freunden und Bekannten von seiner kleinen Tochter berichtet, deren Leben nur mit einer teuren Behandlung gerettet werden könne. Die letzte Hoffnung für Amelie sei eine alternative Heilmethode, die in den USA und Russland schon erfolgreich angewendet worden sei, in Deutschland aber nicht von den Krankenkassen bezahlt werde. Der Mann gab an, dass er die dafür benötigte Summe in Höhe von 15 000 Euro durch Spenden zusammenbekommen wolle. Überall erzählte der er von dem schweren Schicksal seiner kleinen Tochter. Es dauerte nicht lange, bis er die 15 000 Euro zusammen hatte. Aber der Mann sammelte weiter, bis der Schwindel aufflog.

Der Betrug hätte schon früher auffliegen können

Das Kind gibt es zwar, aber es war niemals schwer erkrankt. Es lebt mit seiner Mutter, die von den Spendenaufrufen nichts wusste, in einer anderen Stadt. Die Mutter von Amelie ist die Ex-Freundin des „Spendensammlers“. Nach der Geburt des Mädchens hatte sich das Paar getrennt.

Dem Betrug hätte bereits früher ein Ende bereitet werden können: Bereits im November 2017 erging ein erster Hinweis an die Polizei, dass der Spendenaufruf nicht seriös sei. Doch der 41-Jährige legte eine „Bestätigung“ der Uni-Klinik Aachen vor, dass sich das Kind dort in Behandlung befinde. Trotz eines Rechtschreibfehlers in der Überschrift der angeblichen Patientenbescheinigung wurden die Ermittlungen eingestellt.

Erst, als die Klinik selbst der Polizei im April 2018 die gefälschte Patientenbescheinigung übermittelte, wurde der Fall neu aufgegriffen. Daraufhin nahmen Beamte die Facebook-Seite des Vaters unter die Lupe und sahen dort Bilder von Gütern, für die der angeblich mitleidende Vater und seine Frau sehr viel Geld ausgaben: unter anderem für ein Auto, ein aufwendiges Tattoo und eine Drohne.  Angeklagt wurde schließlich nicht nur der Vater, sondern auch seine neue Frau. Auch sie hatte in Internetvideos mitgewirkt und sich als Mitleidende ausgegeben. Im Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betrugs und Urkundenfälschung gaben beide Angeklagte die Taten zu. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren verurteilt, seine Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Der 41-Jährige war bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs in über 70 Fällen. Strafverschärfend hat das Gericht für beide Angeklagte berücksichtigt, dass die „Tatbegehung moralisch äußerst verwerflich ist“. In der Begründung heißt es, dass das „Vortäuschen einer Krebserkrankung des eigenen Kindes zum Zwecke der unberechtigten Erlangung von Spendengeldern diente und durch die Täuschung die Hilfsbereitschaft Dritter ausgenutzt wurde“.

Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig, der Mann hat Berufung eingelegt.

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