DAs gilt seit 1. Januar 2021 für Mettmanner Unternehmer Mettmanns Unternehmer stellen sich um

Kreis Mettmann. · (Red) Auch 2021 gibt es eine viel Neuregelungen und Fristen, die sowohl große als auch kleine Unternehmen beachten müssen. Weil viele dieser Neuerungen bereits am 1. Januar in Kraft getreten sind, informiert ohne Anspruch auf Vollständigkeit jetzt der Unternehmensservice der IHK Düsseldorf.

 Die Dauer, über die das Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, hat sich verändert.

Die Dauer, über die das Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, hat sich verändert.

Foto: dpa/Jens Büttner

Zu den Neuerungen gehören unter anderem der gesetzliche Mindestlohn, der aktuell bei 9,35 Euro brutto liegt. Er wird bis zum 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro erhöht. Seit 1. Januar beträgt er nun 9,50 Euro, ab 1. Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro.

Kurzarbeitergeld kann bis zu
24 Monate bezogen werden

Seit 1. Januar 2021 kann das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2021 bezogen werden. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind zudem nun bis Ende Dezember 2021 von der Steuer befreit. Ferner gibt es neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Danach steigt die Beitragsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4837,50 Euro); die Versicherungspflichtgrenze auf 64.350 Euro jährlich (monatlich 5362,50 Euro). In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nun ein Höchstbeitrag von 7100 Euro im Monat in den alten und 6700 Euro in den neuen Bundesländern. Die Einkommensgrenze steigt in der knappschaftlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern auf 8700 Euro, in den neuen auf 8250 Euro. Auch für Internethändler gibt es Neues: Am 31. Dezember 2020 endete der Aufschub der BaFin für die technische Umsetzung der so genannten starken Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication – SCA). Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Zahlungsdienstleister Kartenzahlungen im Internet nur noch ausführen, denn eine solche vorliegt. Zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs von Händlern aus Nicht-EU-Ländern sollen die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler. Apropos Mehrwertsteuer: Nach der krisenbedingten Absenkung gelten seit dem 1. Januar 2021 wieder die herkömmlichen Umsatzsteuersätze: Der regelmäßige Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent und der ermäßigte sieben Prozent.

Energieaudits und die Abgabe einer Online-Erklärung sind grundsätzlich Pflicht. Falls das Energieaudit bislang nicht fristgerecht erledigt werden konnte, muss das bis zum 28. Februar 2021 nachgeholt werden.

Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit, um einen Anreiz für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen. Wohnungseigentümer und Mieter haben einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren.

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