Amtsgericht Mettmann Elektronische Akte für Gerichtssachen kommt

Haan/Wuppertal. · Unter Maßgaben des Datenschutzes soll die E-Akte die Arbeit bei Gericht erleichtern.

 Aktenberge aus Papier sollen durch die E-Akte vermieden werden.

Aktenberge aus Papier sollen durch die E-Akte vermieden werden.

Foto: dpa/Marijan Murat

Wer etwas zu beklagen hat, lässt seinen Anwalt eine Klageschrift schreiben. Der wiederum beschäftigt die Post, damit die Sache auf dem Richtertisch landet.

Weil andere auch mitlesen wollen, müssen sogenannte Überstücke in den Briefumschlag gepackt werden. Die verschickt das Gericht an Prozessbeteiligte – wenn es ganz schnell gehen muss, wird das Faxgerät bemüht. So füllt sich nach und nach die Gerichtsakte, ohne die nichts geht in einem Gerichtsprozess.

Bei Strafverfahren sieht man Justizbeamte zuweilen Aktenwagen durch den Gerichtsflur schieben: Da kommen schon mal hunderte von Seiten zusammen, die kein Mensch herumschleppen kann und will. Damit soll nun Schluss sein, zumindest bei Zivilverfahren. Die machen einen Großteil dessen aus, womit sich Gerichte üblicherweise befassen.

Das Landgericht legt vor, Amtsgerichte werden nachziehen

Was nicht heißt, dass solche Prozesse mit weniger Bürokratie verbunden sind. Nun wurde für den Gerichtsbezirk, zu dem auch Haan gehört, etwas bekanntgegeben, das als „Meilenstein“ verstanden werden darf: Ab sofort hat das Landgericht Wuppertal die „elektronische Akte in Zivilsachen“ eingeführt, die Amtsgerichte in Mettmann und Velbert sollen im kommenden Jahr nachziehen. „Papierakten werden dann nicht mehr geführt“, kündigt Gerichtssprecher Arnim Kolat das an, was auf die Einführung der elektronischen Akte bei drei Zivilkammern und einer Kammer für Handelssachen demnächst folgen soll.

Langes Suchen nach einer
Akte soll vermieden werden

Dass Schriftsätze erst ans Gericht und von dort aus per Briefpost an die Prozessbeteiligten verschickt werden? Dass Wachtmeister die Akte durch Gerichtsflure von Büro zu Büro tragen? Dass Richter zumindest an diesem Fall nicht weiterarbeiten können, weil die Akte gerade irgendwo zur Einsicht abgeliefert wurde? All das soll bei Zivilstreitigkeiten demnächst der Vergangenheit angehören – und man fragt sich, warum die Justiz nicht schon viel früher auf den digitalen Zug aufgesprungen ist. Hört man hingegen Arnim Kolat zu, so wird schnell klar, warum das alles nicht so einfach ist. „Es gibt erhebliche Anforderungen an den Datenschutz“, weiß der Gerichtssprecher. Hinzu kommt noch, dass für die effektive Nutzbarkeit der „E-Akte“ komplizierte Programme entwickelt werden mussten. Für Zivilverfahren gilt schon jetzt, das Anwälte elektronische Post von Gerichten entgegen nehmen müssen – ausgedruckt wird dort nun nichts mehr.

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