Lockerungen in NRW Was ab jetzt auch für Ungeimpfte wieder erlaubt ist

Düsseldorf · Ab dem 4. März gibt es zahlreiche Lockerungen in NRW. Diese gelten zum Teil auch für Ungeimpfte und erlauben wieder mehr Normalität.

 Ungeimpfte dürfen mit Test wieder in die Gastro.

Ungeimpfte dürfen mit Test wieder in die Gastro.

Foto: dpa/Marijan Murat

Am Freitag treten in Nordrhein-Westfalen weitreichende Lockerungen coronabedingter Einschränkungen in Kraft. Erleichterungen gibt es für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung bringt im Freizeitbereich auch Ungeimpften ein Stück Teilhabe zurück: Sie dürfen dann ebenfalls wieder Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen. Voraussetzung ist allerdings ein gültiger negativer Corona-Test. Damit gilt in diesen Bereichen wieder die sogenannte 3G-Regelung mit Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Diskotheken und Clubs dürfen nach monatelanger Schließung allerdings nur unter den strengeren 2G-plus-Bedingungen öffnen: Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Die zusätzliche Testpflicht gilt auch für alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung oder einen frischen Genesenen-Status haben. Maskenpflicht besteht hier nicht.

NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Am 17. März wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen - und präsidenten erneut zusammenkommen. Die NRW-Verordnung gilt bis zum 19. März.

(dpa)
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