Bildung : Letzte G8-Gymnasiasten in NRW: Darum sollten sie bloß nicht sitzen bleiben
Düsseldorf Es gibt viele gute Gründe, möglichst nicht sitzen zu bleiben. Im nächsten Jahr gibt es für den letzten G8-Jahrgang in NRW aber einen ganz besonderen.
Das kommende Schuljahr wird für Gymnasiasten des auslaufenden achtjährigen Bildungsgangs (G8) in Nordrhein-Westfalen entscheidend. Wer aus dem letzten G8-Jahrgang am Ende des nächsten Schuljahres in der zehnten Klasse sitzen bleibt, kann das Jahr nicht in der eigenen Schule wiederholen, sondern muss auf eines der neuen Bündelungsgymnasien wechseln.
Auf Grundlage der Zahlen der vergangenen Jahre werde zum Schuljahr 2023/24 mit rund 2000 Klassenwiederholern und etwa 6000 Seiteneinsteigern in den nordrhein-westfälischen Bündelungsgymnasien gerechnet, teilte das Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Amtliche Daten zu Klassenwiederholern für das in dieser Woche endende Schuljahr liegen nach Angaben des Ministeriums noch nicht vor.
Anlass für diese bei Schülern und Eltern unbeliebte Übergangslösung ist die laufende Umstellung von G8 auf G9. Während die Klasse zehn beim G8-Modell schon zur Oberstufe gehört, wird sie bei G9 noch der Sekundarstufe I zugeordnet. Schulrechtlich ist es aber nicht möglich, auf der gleichen Schule von der Oberstufe zurück in die Mittelstufe zu wechseln - auch nicht für Klassenwiederholer. Schließlich haben G8-Schüler nach der neunten Klasse schon die mittlere Reife erreicht.
Daher sollen Überbrückungsgymnasien in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes in den Schuljahren 2023/2024 bis 2025/2026 den Bedarf für den Übergang abdecken. Das Schulministerium hat eine lange Liste mit entsprechenden Standorten öffentlicher und privater Gymnasien veröffentlicht.
Wer am Ende des nächsten Schuljahres die zehnte Klasse in einem Bündelungsgymnasium wiederholen muss, bleibt dort auch bis zum Ende der Oberstufe. Die G8-Schüler, die dort landen, haben ihr Abitur aber, wie zu Beginn ihrer Gymnasiallaufbahn vorgesehen, nach dem zwölften Schuljahr und rutschen nicht in den G9-Bildungsgang mit den Oberstufenklassen elf, zwölf und dreizehn. Ohnehin erlaubt die entsprechende Verordnung für das Abitur an Gymnasien maximal eine Verweildauer von vier Jahren in der Oberstufe.