Gesundheitsministerium : Laumann: neuer Corona-Impfstoff zuerst für das Gesundheitswesen
Düsseldorf Die Impfquote steigt nur noch langsam. Der neue Impfstoff von Novavax sollte nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministers zuerst im wichtigen Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehen die Gesundheitsämter vor einer weiteren Aufgabe.
Corona-Impfungen mit dem Präparat des US-Herstellers Novavax sollten nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei einer großen Nachfrage zuerst im Gesundheitswesen angeboten werden. Der im Volksmund auch „Totimpfstoff“ genannte weitere Corona-Impfstoff könnte gerade im Gesundheitsbereich eine Brücke für den einen oder anderen sein, der sich bisher noch nicht hat impfen lassen, sagte Laumann am Mittwoch in Düsseldorf im Gesundheitsausschuss des Landtages. „Deswegen ist mein Bestreben auch zusammen mit anderen Landes-Gesundheitsministern, wenn dieser Impfstoff am Anfang knapp sein sollte, dass wir diesen Impfstoff dann zunächst auch einmal priorisiert in den Einrichtungen des Gesundheitswesens einsetzen“, erklärte er vor den Abgeordneten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Freitag angekündigt, dass Impfungen mit Novavax voraussichtlich Ende Februar in Deutschland starten können. Die erste Lieferung von 1,75 Millionen Dosen soll ab dem 21. Februar zur Verfügung stehen. Auf dieses Datum verwies dementsprechend auch das NRW-Gesundheitsministerium.
Das Mittel von Novavax wurde kürzlich als fünfter Corona-Impfstoff in
der EU zugelassen. Zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen
gespritzt. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff. Er basiert
also auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren
Corona-Präparate. Die Effektivität zum Schutz vor symptomatischen
Infektionen wurde von der EU-Arzneimittelbehörde EMA mit rund 90
Prozent angegeben. Experten wiesen darauf hin, dass man über den
neuen Impfstoff noch nicht so viel wisse wie über die anderen
Präparate, die bereits länger breit angewendet werden.
Die ab Mitte März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht soll von den bereits stark belasteten kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. „Im Grunde hat man das jetzt alles wunderbar auf die örtlichen Behörden gedrückt“, kritisierte Laumann die Vorgaben der Bundesebene. Die Systematik des Gesetzes habe die Arbeitgeber „rausgelassen“, die in den Tagen nach dem 15. März nur die Ungeimpften in den betroffenen Bereichen melden müssten.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.