NRW zahlt an Kommunen 150 Millionen für Armutsbekämpfung

DÜSSELDORF · Land NRW überweist den Städten und Gemeinden Geld.

Je mehr Menschen in finanzielle Schieflage geraten, umso mehr Bedarf für Unterstützung gibt es - zum Beispiel durch die Schuldnerberatung.

Je mehr Menschen in finanzielle Schieflage geraten, umso mehr Bedarf für Unterstützung gibt es - zum Beispiel durch die Schuldnerberatung.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Vor dem Hintergrund drastisch steigender Preise ist der Beratungsbedarf in den Kommunen in den vergangenen Monaten erheblich gestiegen. Wenn es etwa um Fragen zu Sozialleistungen, zum Umgang mit Verschuldung, um Wohn-, Heiz- und Energiekosten geht. Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Suchtberatungsstellen verzeichnen eine deutlich höhere Nachfrage. Dieser Beratungsbedarf muss vor Ort, das heißt in den Städten und Gemeinden befriedigt werden, die unter der steigenden Belastung für das Aufrechterhalten der Einrichtungen und des Personals ächzen. 

Jedenfalls einen Teil der Last nimmt nun das Land NRW von den Schultern der Kommunen. Indem es ihnen im Rahmen des „Stärkungspakts – gemeinsam gegen Armut“ Geld überweist. Nach Angaben des Düsseldorfer Sozialministeriums stellt des Land den Kommunen in diesem Zusammenhang 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen können die Unterstützungsleistung selbst verwenden und Ausgaben der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in ihrem Zuständigkeitsgebiet finanzieren. Die Städte können die Unterstützungsleistung aber auch ganz oder teilweise Dritten (z.B. Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Verbänden, Vereinen, Stiftungen) zur eigenständigen Verwendung weitergeben.  In beiden Fällen kann mit dem Geld etwa die Aufrechterhaltung des helfenden Einrichtungen  inclusive der Bezahlung von Honoraren etwa für Beratungskräfte finanziert werden.

Aber wie verteilen sich die 150 Millionen Euro für das Jahr 2023 auf die Kommunen in NRW? Um hier eine gerechte Verteilung sicherzustellen, hat sich das Landessozialministerium an den vom Statistikamt IT.NRW ermittelten Zahlen zur Mindestsicherungsquote orientiert. Die Höhe der vom Land in die Kommune fließenden Gelder richtet sich nach der Zahl der in der jeweiligen Kommune lebenden Mindestsicherungsbezieher. Damit gemeint sind Empfänger von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbererleistungen. Die kreisfreien Städte bekommen je Betroffenem 79 Euro, bei den kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind es 63 Euro je Betroffenem. Für die Städte im Verbreitungsgebiet dieser Zeitung heißt das: Wuppertal bekommt 4,4 Millionen Euro, in Krefeld sind es 2,5 Millionen. Für Solingen gibt es 1,4 Millionen Euro, für Remscheid gut eine Million Euro. Düsseldorf bekommt 5,7 Millionen Euro.

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