Windpark darf doch gebaut werden

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Baustopp an der Boisheimer Nette aufgehoben. Die Verfahrensfehler seien ausgeräumt.

Windpark darf doch gebaut werden
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Viersen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass der geplante Windpark in der Boisheimer Nette gebaut werden darf. Noch im Dezember hatte die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts den Bau per Eilentscheidung gestoppt. Die von den Richtern damals monierten Verfahrensmängel seien aber zwischenzeitlich beseitigt worden, sagte ein Sprecher des Gerichts gestern. Das Verwaltungsgericht lehnte deshalb Anträge von 17 Nachbarn und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) ab, die sich gegen den Bau und den Betrieb der Windkraftanlagen gerichtet hatten. Die Bürgerinitiative „Boisheim wehrt sich“ erwägt, Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. „Wir werden die Urteilsbegründung jetzt genau prüfen“, erklärte Sprecher Christoph Erkens.

Die NEW Re GmbH — eine Tochtergesellschaft der NEW — will auf dem 65 Hektar großen Gelände vier 200 Meter hohe Windräder errichten. Damit könne der Strombedarf von rund 11 400 Haushalten gedeckt werden — das entspricht rund einem Fünftel des Strombedarfs aller Viersener Haushalte. Investiert werden soll eine Summe von rund 20 Millionen Euro, dazu hatte die NEW Re ihr Stammkapital im vergangenen Jahr um zehn Millionen Euro erhöht. Der Kreis Viersen als Aufsichtsbehörde erteilte Ende 2016 die Genehmigung für den Windpark.

Die aber, so entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts im Dezember, war rechtswidrig. Grund: Der Kreis Viersen hatte Verfahrensfehler bei einer Vorprüfung begangen, mit der der Kreis feststellen wollte, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. „Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Verfahrensmängel geheilt wurden und die Genehmigung der Windkraftanlagen weder auf Bedenken in Bezug auf die Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung noch in Bezug auf die Rechte der Nachbarn — im Besonderen in Gestalt von Lärmschutz und das Gebot der Rücksichtnahme — stößt“, erklärte ein Gerichtssprecher gestern.

„Wir werden nun alle Vorkehrungen treffen, um zeitnah mit dem Bau der Windanlagen zu beginnen“, kündigte NEW-Vorstandsvorsitzender Frank Kindervatter an. „Dabei werden wir auch den Zeitplan aktualisieren müssen, da durch das Gerichtsverfahren der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr einzuhalten ist.“ Ursprünglich sollten sich die Windräder bereits Anfang dieses Jahres drehen. „Voraussichtlich ist eine Fertigstellung in diesem Jahr nicht mehr realistisch, so dass die geplanten Anlagen erst im kommenden Jahr mit der Einspeisung beginnen werden“, sagte Kindervatter. Konkretere Angaben seien erst nach der Überarbeitung des Zeitplans möglich.

Werden die Windkraftanlagen erst 2019 in Betrieb genommen, könnte das massive Auswirkungen auf die Einspeisevergütung haben, mit denen die NEW Re kalkuliert. Denn grundsätzlich sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, dass Strom nur noch bezahlt wird, wenn die Anlagen erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Eine Ausnahmeregelung für sogenannte Übergangsanlagen endet am 31. Dezember. Die Bürgerinitiative „Boisheim wehrt sich“ lehnt Bau und Betrieb der Windräder ab, nicht zuletzt wegen der Nähe zur Wohnbebauung. Sprecher Christoph Erkens: „Wir haben schon mehr erreicht, als wir gedacht haben. Das ist ja nicht David gegen Goliath, sondern ein Kampf Filzlaus gegen Goliath.“

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