NRW Beweise widerlegen Angeklagten

Willich/Tönisvorst · Angeklagter häufiger in Plantage als angegeben

 Vor dem Mönchengladbacher Landgericht müssen sich der Willicher und der Gladbacher verantworten.

Vor dem Mönchengladbacher Landgericht müssen sich der Willicher und der Gladbacher verantworten.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

. (eva) Erneut wurden Aussagen eines 55-jährigen Angeklagten im Prozess um mehrere Hanfplantagen widerlegt. Dem Mönchengladbacher und einem 57-Jährigen aus Willich wird gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Laut Aussage der beiden Männer sei der Gladbacher unter mehreren Aliasnamen für die Anmietung von Räumlichkeiten für die Plantagen verantwortlich gewesen, der Angeklagte aus Willich für die Pflege und Ernte der Pflanzen. Insgesamt sollen circa 50 Kilogramm Marihuana angebaut worden sein.