Wohnen mit Service am Schwimmbad?

Die AWG möchte in St. Tönis Wohnraum für über 80-Jährige schaffen und in einer Kooperation auch Plätze für Tagespflege anbieten. Dafür benötigt sie ein Grundstück, die Hilfe der Stadt und das Ja der Politik.

St. Tönis. „Die AWG sucht ein Grundstück“. Dies galt — wie von der WZ damals geschrieben — Ende Juli 2017. Und das gilt weiterhin. Mit einem Unterschied: Walter Schöler, Vorstandsmitglied der Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft, hat für die seit längerem verfolgten „neuen Pläne“ ein konkretes Grundstück im Auge. Der Fokus liegt auf dem Grundstück hinter dem „Haus des Sports“ gleich neben dem Schwimmbad H2Oh.

Die AWG will Eigenkapital investieren und zwölf Wohnungen mit Service für über 80-Jährige errichten. Baulich verzahnt werden soll dieses Gebäude nach Möglichkeit mit einer Tagespflegeeinrichtung mit 16 Plätzen, die den Bedarf in der Stadt decken könnten.

Wohnen mit Service am Schwimmbad?
Foto: Kurt Lübke

Beide Angebote — das Wohnen im Alter und für eine Betreuung über Tag — könnte innenstadtnah realisiert werden, wenn der aktuelle Antrag der AWG ein politisches Ja bekommt. Der Antrag ist gerade vom Bau- in den Planungsausschuss weitergeleitet worden.

Wohnen mit Service am Schwimmbad?
Foto: Lübke

Dieses verzahnte Konzept — Wohnen für über 80-Jährige einerseits und Tagespflege andererseits — könne, betont Schöler, nur realisiert werden, wenn ein geeigneter Kooperationspartner, etwa Rotes Kreuz, Diakonie, Caritasverband oder ähnliche Organisationen gefunden würde. Gespräche laufen.

Das A und O aber ist ein geeignetes Grundstück mit entsprechendem Baurecht. Schöler: „Nach längeren Standortüberlegungen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass das städtische Grundstück entlang der Schelthofer Straße vor und hinter dem Haus des Sports für eine solche Maßnahme geeignet wäre.“

Die Tagespflegeeinrichtung könnte auf der zum Schwimmbad hin gelegenen Fläche neben dem Haus des Sports entstehen, während eine Wohnbebauung eher in Richtung Schelthofer Straße angedacht ist.

Die AWG könnte, je nach Fläche und Erschließung, auch weitere öffentlich geförderte Wohnungen, insbesondere für junge Familien errichten.

Die AWG stellt den Antrag, ihr einen Teil der städtischen Fläche unter Wahrung baurechtlicher Grenzziehungen zum Bereich des Hauses des Sports/Schwimmbad/Blockheizkraftwerk und Grünanlage im Eckbereich Westring/Schelthofer Straße zu veräußern oder in Erbbaupacht zu überlassen.

Der Bedarf sei da, rechnet die AWG vor: Im Jahr 2020 geht sie für das „Wohnen mit Service“ von einem Bedarf in der Stadt Tönisvorst von 183 Einheiten aus. Bestand 2017: 15 Einheiten. Die Zahlen sind dem Jahresbericht des Kreises Viersen „Kommunale Pflegeplanung“ entnommen.

Auch im Bereich der Tagespflege wurde ein Minus ausgemacht: Bestand 2017: 14 Plätze, Bedarf 2020: 29 Plätze — macht eine Differenz von 15 Plätzen in der Stadt.

Eine grobe Kostenschätzung legt die AWG vor: Sie beziffert den Finanzaufwand von etwa 3,2 bis 3,5 Millionen Euro. Einsetzen will sie eine Eigenkapitalsumme in Höhe von 700 000 Euro. Die Genossenschaft hofft auf die Bereitstellung von Wohnungsbaufördermitteln des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Das Grundstücksproblem kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Tönisvorst gelöst werden, die hier vorrangig in der Verantwortung steht“, heißt es in dem Antragsschreiben.

Im Jahresbericht der AWG wird es noch deutlicher: „Die Bauträgertätigkeit“, steht dort, „werde derzeit infolge der Marktlage, der Schwierigkeiten bei der Grundstücksbeschaffung und der häufig individuellen Vorstellung von Interessenten gegenwärtig nicht weiterverfolgt.“

Die AWG hat derzeit keine unbebauten Grundstücke mehr im Bestand. Eine mögliche Bautätigkeit auf eigenen Grundstücken wäre nur im Rahmen von sogenannten Nachverdichtungen oder kleineren Anbauten möglich.

Vorangetrieben wird der Ausbau bislang ungenutzten Dachraums, um mehr Wohnraum zu schaffen.

Schon vor einem Jahr betonte Schöler gegenüber der WZ, wie wichtig eine Unterstützung durch die Stadt sei: „Einen Verkauf von Grundstücken gegen Höchstgebot — diesen Wettbewerb können wir als AWG nicht mitgehen.“

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