Willicher Tafel entsetzt: Diebe stehlen neues Kühlfahrzeug

Der Wagen war erst im November 2016 angeschafft worden.

Das ist das Kühlfahrzeug der Willicher Tafel, das in der Nacht zu Dienstag von einem Stellplatz an der Krefelder Straße gestohlen wurde.

Das ist das Kühlfahrzeug der Willicher Tafel, das in der Nacht zu Dienstag von einem Stellplatz an der Krefelder Straße gestohlen wurde.

Foto: Willicher Tafel

Willich. Kein guter Tag für die Willicher Tafel. In der Nacht zu Dienstag ist ihr neues Kühlfahrzeug entwendet worden. „Die ehrenamtlichen Mitarbeiter sind fassungslos“, so Sabine Neumann. Beinahe gleichzeitig mit der Polizei hatte sie am frühen Nachmittag den Diebstahl der Presse gemeldet.

Gegen Viertel vor acht Uhr hatten zwei Fahrer ihre tägliche Lebensmittelsammeltour zu allen Willicher Einzelhändler antreten wollen, die die Tafel mit Spenden unterstützen. Die Fahrer fanden den Stellplatz an der Krefelder Straße 138 aber leer vor.

„Wir haben das Kühlfahrzeug erst seit Ende November“, sagt Neumann. Sechs Monate hatte man zuvor auf den Bus mit integrierter Kühlvorrichtung gewartet. „Der Verlust des vor allem durch Spendengelder finanzierten Fahrzeuges trifft uns als Tafel hart, da wir nur über dieses eine Fahrzeug verfügen“, so Neumann. 46 000 Euro kostete der Wagen.

Das Team der Willicher Tafel hat trotz des Schocks seine Arbeit erledigen können. „Die Fahrer sind mit etwas Verspätung zu ihren Vormittagstouren angetreten. Das Sortierteam ist länger geblieben.“ Trotz des „herben Verlustes“ setze die Willicher Tafel alles daran, dass ihre Kunden nicht unter der Situation leiden müssen. Unterstützt wird die Tafel durch das Autohaus Xaver Schmidt, das ein Ersatzfahrzeug besorgte. Neumann: „So ist es möglich, den Betrieb kurzfristig aufrecht zu erhalten.“ Die Versicherung sei informiert. Improvisieren muss die Tafel wahrscheinlich über einen Zeitraum von fünf Monaten, wenn das Fahrzeug nicht wieder auftaucht. Neumann rechnet mit erheblichen Kosten, „da bis zur möglichen Neuanschaffung eines Kühlfahrzeuges mindestens sechs Monate mit Leihfahrzeugen überbrückt werden müssen“.

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