Willich: Viereinhalb Jahre für Messerstich

Im Prozess gegen den 23-jährigen Willicher, der einen Nebenbuhler mit dem Messer lebensgefährlich verletzt hatte, erging am Donnerstag das Urteil. Die Verteidigung will in die Revision gehen.

Willich. "Rache, Wut und Eifersucht", nannte das Wuppertaler Landgericht am Donnerstag als Motiv für den Messer-Angriff eines 23 Jahre alten Mannes aus Willich auf seinen Nebenbuhler. Er soll am 16. Januar 2008 im Streit um seine damalige Freundin (23) in Solingen deren Liebhaber (27) mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt haben. Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag, nun verurteilte das Landgericht den 23-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Dabei folgte das Gericht der Argumentation von Verteidiger Jochen Ohliger. Der hatte in seinem Plädoyer betont, dass sein Mandant keinerlei Tötungsabsicht gezeigt habe - sonst hätte er nach dem Stich sein Opfer nicht einfach aus der Tür gehen lassen, sondern einen weiteren Angriff gestartet, so der Anwalt. Er forderte Freispruch für seinen Mandanten und kündigte bereits an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Ohliger: "Da sind noch Rechtsfragen offen - etwa, ob mein Mandant in Notwehr gehandelt hat." Notwehr hatte das Gericht nun in Teilen konstatiert. "Es kam zu einem Showdown zwischen Ihnen und Ihrem Opfer, den Sie beide gesucht haben", sagte der Richter in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. Zwar habe der Liebhaber seiner Freundin, der zum Zeitpunkt 2,5 Promille hatte, seine Hilfsbereitschaft zurückgewiesen und versucht, den 23-Jährigen zu schlagen, doch habe er dem Schlag leicht ausweichen können. Dann habe er zugestochen.

Dabei habe er nicht angemessen gehandelt, so das Gericht. Denn sowohl vom Körperbau sei der Angeklagte seinem Opfer überlegen gewesen, das eben schwer betrunken und damit beeinträchtigt war. Zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass er nach der Tat selbst die Polizei angerufen und seinen Angriff gestanden habe. Dem gegenüber standen die einschlägigen Vorstrafen und die Tatsache, dass er zum Tatzeitpunkt eben unter Bewährunggestanden hatte. "Schlechter geht’s kaum", sagte der Richter.

Der 23-Jährige nahm das Urteil mit eisiger Miene entgegen, vergrub sein Gesicht in den Händen, er blickte kaum zu seiner neuen Freundin im Zuschauerraum herüber, die unaufhörlich schluchzte. Sie wird auf ihren Freund, der derzeit noch in einer anderen Sache im Gefängnis sitzt, nun lange verzichten müssen.

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