Rechtsverordnung Goßen wartet auf konkrete Vorgaben

Tönisvorst · Was geht ab Montag, ab dem 4. Mai, ab September? Tönisvorst setzt Regelung um.

 Der Sprung ins Wasser des H2Oh ist weiter nicht möglich. Spielplätze bleiben gesperrt. Aber kleine Läden öffnen ab Montag  (siehe auch S. 19).

Der Sprung ins Wasser des H2Oh ist weiter nicht möglich. Spielplätze bleiben gesperrt. Aber kleine Läden öffnen ab Montag  (siehe auch S. 19).

Foto: Lübke, Kurt (kul)

„Tausend Fragen stehen im Raum“, sagt Thomas Goßen. Der Bürgermeister von Tönisvorst kämpft sich durch die täglichen Herausforderungen, die das Corona-Virus der Kommune und den Bürgern, der Verwaltung und ihren Mitarbeitern vorsetzt. Was kommt als nächstes? Wird das eine stattfinden, das andere ausfallen oder etwas ganz anderes beschlossen? „Ich habe mir Mutmaßungen abgewöhnt“, sagt Goßen. „Wir warten ab, bereiten uns vor und agieren dann. Wir nehmen es, wie es kommt.“ Aber, sagt Goßen auch, diese Krise habe sich gewaschen.

Zeit mit „was wäre wenn“ will Goßen nicht vergeuden. Nach den Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch wartet er auf konkretere Vorgaben der Laschet-Regierung. „Die verbindliche Umsetzung ist noch nicht da. Bis es die neue Rechtsverordnung des Landes gibt, gilt weiter die Corona-Schutzverordnung. Bisher heißt das: bis Sonntag, 19. April, 24 Uhr.“ Die Kontaktsperre bleibe erhalten. Es dürfen sich nicht mehr als zwei Personen zusammen im öffentlichen Raum gemeinsam aufhalten, es sei denn sie wohnen im seben Haushalt oder sind eine Familien.

Was aber bleibt oder ändert sich, sobald die von Bund und Land beschlossenen Änderungen in Kraft treten? Geschlossen bleiben beispielsweise Spielplätze, also auch der Spielplatz Pastorswall und die vielen anderen Anlagen, außerdem die öffentlichen wie privaten Sportanlagen in Tönisvorst. Das Schwimmbad H2Oh bleibt ebenfalls geschlossen. Spielhallen und Fitnessstudios ebenso.

Die vielfach erfolgreich angelaufenen Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin erlaubt.

Großveranstaltungen zunächst einmal bis 31. August 2020 verboten. Das trifft vor allem das Sommerbrauchtum – die Schützen.

Kindertagesstätten: Geschlossen bis auf Weiteres bleiben auch die städtischen Kindertagesstätten. Die Notbetreung soll ausgeweitet werden. Um welche Personengruppen es sich handelt, sei seitens des Landes oder Bundes noch nicht näher definiert. Goßen und die Verwaltung müssen abwarten, ehe sich Konkretes in Vorst und St. Tönis umsetzen.

Froh ist Goßen, dass die Ladenlokale, also Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, öffnen dürfen. Für alle Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradhändler gilt das ebenfalls. Friseurbetriebe sollen ab dem 4. Mai folgen.

Die Auflagen zur Hygiene müssen eingehalten, der Zutritt gesteuert werden. „Wir haben viele kleinere Ladenlokale und besprechen die Auflagen, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen. Das klappt gut, wir haben bisher noch jedes strubbelige Detail hinsichtlich der Hygienemaßnahmen geregelt“, so Goßen.

Die Ordnungsbehörde sei in einem guten partnerschaftlichen Miteinander zum Einzelhandel unterwegs. Es habe bisher nur zwei Fälle gegeben, wo man habe „sehr nachdrücklich werden müssen“, sagt Goßen, ohne Details zu nennen. Bußgeldtatbestände seien die Ausnahme in der Stadt.

Mit einer vollen Innenstadt rechnet Goßen am Montag noch nicht. „Es fehlt die Erlebnisstimmung.“ Aber es werde Tag für Tag mehr werden, auch wenn es insgesamt  noch dauere.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort