Vorst: Das Gebiet in der Rottheide ist für die Nutzung von Windenergie zugelassen Vorst: Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tönisvorst · Das Gebiet in der Rottheide zwischen Vorst und Süchteln ist für die Nutzung von Windenergie zugelassen.

 Der Rechtsstreit um die Windräder in der Rottheide zwischen Vorst und Süchteln ging nicht für die Stadt Tönisvorst aus.

Der Rechtsstreit um die Windräder in der Rottheide zwischen Vorst und Süchteln ging nicht für die Stadt Tönisvorst aus.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in Münster hat am Dienstag die Kommunalverfassungs­beschwerde der Stadt Tönisvorst gegen den Regionalplan Düsseldorf vom 8. Juni 2018 zurückgewiesen. Die Festlegung eines Vorrang­gebietes für die Nutzung der Windenergie auf dem Gebiet der Stadt Tönisvorst sei verfassungsgemäß. Ein Urteil, das auf Unverständnis seitens der Stadt Tönisvorst trifft.