NRW Volksverhetzung: Geldstrafe für Willicher

Willich · Ein 42-Jähriger hatte in Bezug zu Corona-Impfungen bei Facebook Parallelen zur Nazi-Zeit gezogen. Es sei nicht seine Absicht gewesen, Juden zu beleidigen oder gar den Holocaust zu leugnen, beteuerte er.

 Der 42-Jährige musste sich vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten.

Der 42-Jährige musste sich vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(sst) Vor dem Krefelder Amtsgericht ist jetzt das Urteil gegen einen 42-jährigen Willicher gefallen. Der Mann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 15 Euro (insgesamt 750 Euro) zahlen. Der nun Verurteilte soll Anfang Februar bei Facebook einen Kommentar eingestellt haben, in dem unter anderem stand: „Früher hat man Leuten einen Judenstern an die Brust geheftet und demnächst bekommst du einen Ausweis, ob du geimpft bist! Wer den Stempel nicht hat wird wie ein Jude behandelt! Man wird ausgegrenzt und verachtet und möglicherweise sogar gar nicht mehr bedient oder behandelt! (…)“ Mit „Menschen ohne Maske“ werde umgegangen, als wenn sie „Juden wären oder (…) Lepra hätten!“ Der 42-Jährige leugnete nicht, den Kommentar im Internet abgegeben zu haben, aber: „Was ich da geschrieben habe, ist keine Volksverhetzung.“ Es sei nicht seine Absicht gewesen, Juden zu beleidigen oder gar den Holocaust zu leugnen. Er verstehe seinen Post als Warnung. Derzeit herrsche eine „unterirdische Stimmung“ gegen Ungeimpfte, und „wer weiß schon, was daraus mal entstehen kann?“

Der Verteidiger plädierte
auf Freispruch

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass er den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sehe, da die Judenverfolgung während des Nationalsozialismus durch die Ausführungen des Beschuldigten verharmlost würde. Der Willicher zeige keine Reue, sehe nicht ein, dass er jüdische Mitbürger mit seinen Worten herabwürdige. Deshalb halte er eine Geldstrafe für angemessen.

Der Verteidiger des 42-Jährigen meinte hingegen, dass man die Aussagen seines Mandanten zwar für geschmacklos halten könne, aber: „Er kritisiert damit lediglich die Maßnahmen der Bundesregierung.“ Jedenfalls liege hier keine Straftat vor, daher sei der Angeklagte freizusprechen.

Die Richterin sah das nicht so. In ihrer Urteilsbegründung erläuterte sie, dass der Beschuldigte eindeutig Volksverhetzung betrieben habe, indem er schrieb, ein nicht geimpfter Bürger werde genauso verfolgt wie ein Jude zur Nazizeit. Das sei eindeutig eine Verharmlosung des Holocausts.

Eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen halte sie daher für Tat und Schuld
angemessen.

(sst)
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