Vauth: Zeugin darf nicht aussagen

Angeklagter entband Steuerberaterin nicht von Schweigepflicht.

Tönisvorst/Krefeld. Die 2. Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts hat die Verhandlung gegen Lothar und Jessica Vauth fortgesetzt. Dem Tönisvorster Ehepaar wird Untreue in 923 Fällen vorgeworfen. Mandanten und Kollegen der Krefelder Sozietät, in welcher der ehemalige Rechtsanwalt Partner war und seine Frau als Büroleiterin arbeitete, entstand laut Anklageschrift ein Schaden in Höhe von 1,9 Millionen Euro.

Eine Steuerberaterin trat gestern in den Zeugenstand. Ihr Büro war für die Kanzlei zuständig, in welcher Lothar Vauth Partner war. Allerdings wurde ihr Büro erst hinzugezogen, nachdem Vauth aus der Sozietät ausgeschieden war.

Im Vorfeld hatte das Gericht bei den ehemaligen Kanzlei-Partnern nachgefragt, ob sie die Steuerberaterin von ihrer Schweigepflicht entbinden würden, damit das Gericht Einblicke in die finanziellen Angelegenheiten der Sozietät, die vor einigen Jahren Insolvenz anmelden musste, erhalten kann. Sämtliche Partner hatten dazu ihr Einverständnis gegeben. Nun war die Frage, ob auch Lothar Vauth die Zeugin von der Schweigepflicht entbindet. Nachdem er sich mit seinem Verteidiger beraten hatte, erklärte Letzterer, dass sein Mandant sich entschieden habe, dies nicht zu tun. So verweigerte die Steuerberaterin die Aussage. Der Prozess wird morgen, 10 Uhr, fortgesetzt. sts

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