Prozess vor dem Landgericht Krefeld Wird Vauths Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt?

Tönisvorst/Krefeld · Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Sobald es rechtskräftig ist, entscheidet Kammer über Bewährung.

Lothar Vauth an einem der Verhandlungstage vor dem Landgericht. Foto: Rei

Lothar Vauth an einem der Verhandlungstage vor dem Landgericht. Foto: Rei

Foto: Lothar Strücken

„Drei Jahre Haft für Lothar Vauth“ – nach der Urteilsverkündung am Montag war dies einer der meist gelesenen Artikel der WZ-Lokalausgabe. Das Interesse an dem Prozess gegen den Tönisvorster Lothar Vauth wegen Untreue war trotz der zuweilen als quälend empfundenen Länge des Verfahrens nie zum Erliegen gekommen.

Fast zehn Jahre sind seit dieser Schlagzeile vom 9. März 2009 vergangen: „Tritt Vauth heute zurück? Der Landratskandidat der SPD ist vorzeitig aus dem Urlaub zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt gegen den Rechtsanwalt wegen Untreue.“ Die Kanzlei trennte sich damals wegen dieser Vorwürfe von Vauth. Er war damals auch SPD-Ratsherr, Chef der Tönisvorster SPD, stellvertretender Kreisvorsitzender und Landratskandidat für seine Partei.

Als die Vorwürfe gegen ihn zu Tage traten, erholte er sich gerade von den Anstrengungen der Session 2008/09, die er als Tönisvorster Karnevalsprinz mit seiner Ehefrau Jessica absolviert hatte, im Urlaub. Zur Landratswahl im August 2009 trat Vauth nicht mehr an.

Am Montag ist nun das Urteil gesprochen worden. Lothar Vauth ist zurzeit auf freiem Fuß. Das hat Nils Radtke, Pressesprecher des Landgerichts Krefeld, gestern auf Nachfrage der WZ bestätigt. Vauth habe, so Radtke, fast 23 Monate in Untersuchungshaft gesessen, außerdem gelten laut Gericht hinsichtlich der Länge des Verfahrens drei Monate bereits als verbüßt.

Ob Lothar Vauth die zehn noch nicht verbüßten Monate von den insgesamt verhängten 36 im Gefängnis verbringt oder ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wird die Kammer des Landgerichts entscheiden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Grundsätzlich, betont der Pressesprecher des Landgerichts, werde nach zwei Drittel einer Strafe geprüft, ob der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird.

Innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung können sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Revision einlegen. Tritt dieser Fall ein, würde laut Radtke dann der Bundesgerichtshof entscheiden.

Vauth habe „freiwillig seine Zulassung als Anwalt zurückgegeben“, so Radtke. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn habe ein vorläufiges Berufsverbot gegen ihn bestanden. Das am Montag von der Staatsanwaltschaft geforderte Berufsverbot für den Juristen wurde nicht verhängt. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Kammer sei, so Radtke, gewesen, dass die Vorwürfe sich letztlich „auf eine kurze Episode in der beruflichen Tätigkeit des Herrn Vauth“ bezogen hätten und seit ihrem Bekanntwerden vor knapp zehn Jahren nichts mehr gewesen sei.

Das Urteil der Kammer, drei Jahre Haft für Lothar Vauth zu verhängen, bezieht sich laut Radtke auf die letztlich vom Gericht als relevant angesehenen neun Fälle von Veruntreuung von Mandantengeldern – sie umfassten zur Zeit des Verlassens der Kanzlei „nicht ausgekehrte Mandantengelder in Höhe von 224 000 Euro“. Die von Vauth eingeräumte Spende in Höhe von 6000 Euro an die Duisburger SPD ist inbegriffen.

Etliche Leser kommentieren das Urteil überwiegend mit Unverständnis. „Diese Strafe ist ein schlechter Witz“. „Zu wenig.“ „Unglaublich.“ „Unfassbar.“ Ein Kommentar lautet: „Endlich mal ein Ende.“

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