Windkraftanlagen Windräder werden jetzt gebaut

Vorst · „SL Naturenergie“ bereitet Errichtung der zwei Anlagen in der Rottheide auf eigenes Risiko vor.

 Blick von der Landstraße zwischen Süchteln und Vorst in Fahrtrichtung Sportplatz: Links von der Fahrbahn führt eine neu angelegte Trasse in die Wiese.  Das wird die Zufahrt zum Standort der zwei Windräder, mit deren Errichtung die Firma SL Naturenergie  vorbereitend begonnen hat. Noch 2020 soll Fertigstellung sein.

Blick von der Landstraße zwischen Süchteln und Vorst in Fahrtrichtung Sportplatz: Links von der Fahrbahn führt eine neu angelegte Trasse in die Wiese.  Das wird die Zufahrt zum Standort der zwei Windräder, mit deren Errichtung die Firma SL Naturenergie  vorbereitend begonnen hat. Noch 2020 soll Fertigstellung sein.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Bagger und Bautätigkeit zwischen Süchteln und Vorst: Vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen in der Rottheide haben begonnen. Das hat Klaus Schulze Langenhorst, Geschäftsführer des Unternehmen SL Naturenergie, in einem Telefonat mit der Westdeutschen Zeitung am Donnerstag bestätigt.

In dieser Woche wurde mit der Trassenanlage begonnen. In vier bis sechs Wochen werde der Fundamentbauer an die Arbeit gehen. Schulze Langenhorst: „Wir rechnen damit, spätestens im vierten Quartal die Anlagen in Betrieb nehmen zu können.“ Sie sind dazu ausgelegt, 16 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr zu produzieren. Damit könnten 5000 Haushalte beliefert werden.

Anfang 2019 war die Genehmigung für den Bau und das Betreiben von zwei Windrädern (Nabenhöhe: 135 Meter; Rotor-Radius: 64 Meter; Maximal-Höhe bis Flügelspitze: 199 Meter) in einem einfachen Verfahren vom Kreis Viersen erteilt worden. Der Kreis ist die zuständige Behörde.

Gegen die Genehmigung hatte sich Anwohnerprotest geregt. Bürger aus Vorst und Süchteln gründeten eine Interessengemeinschaft, wurden von politischer Seite, unter anderem von SPD und Grünen, in ihrer Ablehnung des Standortes unterstützt.

Kritik richtete sich gegen Bürgermeister Thomas Goßen. Er hatte formal das planerische Einvernehmen der Stadt Tönisvorst erteilt und dies nicht unmittelbar kommuniziert. Ein Antrag für zwei Windräder dieser Bauart und ein einfaches Genehmigungsverfahren sehen keine verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung vor Genehmigungserteilung vor. Die Information aus dem Rathaus lautete Anfang 2019, Windräder seien Sache des Kreises. Nach dem Baugesetzbuch breche, vereinfacht gesprochen, Landesrecht Kommunalrecht.

Das hat in Tönisvorst bei Politik und Bürgern Kritik hervorgerufen. Viele fühlen sich vor vollendete Tatsachen gestellt. Privatpersonen und die Stadt haben in der Folge Widersprüche und Beschwerden formuliert.

Mehrere juristische Schritte hat die Stadt gegen die Windkraftanlagen in Vorst unternommen. So hat sie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach ihrer Ansicht ist die Festsetzung einer Windenergiezone bei Vorst im Regionalplan der Bezirksregierung verfassungswidrig. Die Stadt sieht ihre Planungshoheit verletzt, weil der Regionalplan gegen das ausdrückliche Votum der Stadt eine Fläche für die Windkraft in Vorst ausgewiesen hat. Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster entscheidet.

Eingereicht hat die Stadt eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Genehmigung, um etwa Eigentumsrechte geltend zu machen und zugleich den Antrag auf Aussetzung der Genehmigung gestellt, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Der Antrag auf Aussetzung war vom Gericht abgelehnt worden. Es verneint, dass die Stadt Tönisvorst in eigenen Rechten verletzt wird, weil der Flächennutzungsplan der Stadt keine Schutzwirkung entfaltet. Die Stadt rief daraufhin das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) an.

Die anhängigen Verfahren hatten den Bau zunächst gehemmt. Mit einem abschließenden Urteil durch die Gerichte rechnet Schulze Langenhorst erst 2021.

Möglich ist der Baustart der beiden Windkraftanlagen dennoch. Unter anderem durch die aktuell ausgesprochene Bewilligung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung durch den Kreis Viersen mit Datum vom 26. März. Der Kreis habe, so Schulze Langenhorst, dem Antrag seiner Firma, andere Technik im Innern der Anlage einzusetzen (u.a. einen anderen Generator-Typ), stattgegeben. Dieser Antrag sei vor acht Monaten gestellt und dann geprüft worden.

Zwischendurch musste sich die Genehmigungsbehörde auch mit dem Rotmilan beschäftigen, der in der Rottheide gesichtet worden war. Nun aber könne sein Unternehmen loslegen. „Sofortiger Vollzug“ sei nach Prüfung und Mitteilung des Kreises möglich, versehen mit dem Hinweis der Behörde, dass der Bau auf eigenes Risiko erfolgt. „Denn sollte das Gericht anders entscheiden, müssen wir die Anlagen zurück bauen“, so Schulze Langenhorst. SL Naturenergie investiere in Vorst zwölf Millionen Euro.

Die Stadt Tönisvorst hat laut Bürgermeister Goßen dem Änderungsantrag das Einvernehmen versagt. Der Kreis habe sich darüber hinweggesetzt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe die Stadt über die Genehmigung informiert. Das sei ein formales Vorgehen. Post vom Kreis hatte Goßen (noch) nicht.

Der Kreis Viersen hat auf eine Nachfrage der WZ am Donnerstagmittag mitgeteilt: „Da der Investor der beiden Windenergieanlagen nicht mehr die ursprünglich beantragten und genehmigten Anlagen, sondern anstatt dessen zwei leistungsschwächere Anlagen eines anderen Typs errichten und betreiben möchte, war die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens notwendig. Die nun genehmigten Anlagen werden an denselben Orten mit der gleichen Höhe errichtet. Ferner wurde dem Investor auf seinen Antrag hin und nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage die Möglichkeit eingeräumt, mit dem Bau der Anlagen sofort zu beginnen und diese nach Fertigstellung betreiben zu dürfen.“ Der Investor habe mit vorbereitenden, unter anderem grundstückserschließenden Arbeiten (z.B. dem Wegebau) begonnen.

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