Tönisvorster zum 26. Mal verurteilt

Betrug und Widerstand gegen Polizeibeamte.

Krefeld. Ein 45-jähriger Tönisvorster kassierte jetzt seine 26. Strafe, eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Betrug.

Er hatte am 20. März bei einem Polizeieinsatz auf der St.-Anton-Straße die Feststellung seiner Personalien verweigert und in der Nacht darauf einen Taxifahrer um das Beförderungsentgelt von 15 Euro geprellt.

Dabei hatte er noch Glück im Unglück, denn weil er sich bei dem Polizisten und dem Taxifahrer entschuldigte, setzte der Richter beim Amtsgericht Krefeld die Vollstreckung der Strafe auf Bewährung aus.

Der beteiligte Polizeibeamte sagte als Zeuge aus. Er berichtete, dass der Angeklagte seinen mitgeführten Schäferhund nicht davon abhielt, ihn anzuspringen.

Der ebenfalls als Zeuge vernommene Taxifahrer berichtete, dass er den Angeklagten in der Nacht vom 20. zum 21. März vom Hauptbahnhof nach St. Tönis gefahren habe. Bei Ankunft auf der Ludwig-Jahn-Straße sei sein Fahrgast aus dem Wagen gesprungen und hinter einer Garagenzeile verschwunden. Das vereinbarte Entgelt sei er schuldig geblieben. hw

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