Tönisvorst: Runder Tisch für Friedhofsgebühren gefordert : Friedhof: Gebühren fallen niedriger aus
Tönisvorst UWT-Mitglied Peter Lambertz ärgert sich im Hauptausschuss über immer noch fehlenden Runden Tisch zum Thema Friedhof.
„Seit etwa zwei Jahren fordern wir diesen Runden Tisch; passiert ist nichts, ich komme mir so langsam ver-a….. vor“, meinte Peter Lambertz (UWT) im Tönisvorster Hauptausschuss, worauf ihn umgehend Sitzungsleiter und Bürgermeister Thomas Goßen zurechtwies: „So eine Sprache gehört nicht in diesen Saal.“ Es ging um die neuen Gebühren (ab 1. Januar 2019) für die Nutzung der städtischen Friedhöfe. Lambertz wollte, weil es eben zu diesem seit langem geforderten Runden Tisch, unter anderem mit Vertretern der Friedhofsgärtner, mit den Steinmetzen und Bestattern, noch immer nicht gekommen ist, eine Vertagung dieses Punktes. Er bekam nur zum Teil Recht.
Externer Gutachter soll Friedhofskonzept erarbeiten
Denn das neue Gebührenpaket, das größtenteils etwas niedrigere Preise als im Vorjahr enthält, wurde bei der Enthaltung von Lambertz dem Grunde nach vom Hauptausschuss abgesegnet. Wenngleich jetzt noch – bevor darüber endgültig der Rat im Dezember entscheiden wird – dem Fachausschuss am 21. November Details aus der gerade laufenden Ausschreibung mitgeteilt werden sollen. Ein externer Gutachter soll mit der Erstellung eines grundlegenden Friedhofskonzeptes beauftragt werden.
Den Runden Tisch wird es geben. Aber wann? Die Verwaltung will erst noch das externe Gutachten abwarten. „Wir gehen davon aus, dass wir den Auftrag noch in diesem Jahr vergeben werden“, sagte der kommissarische Fachbereichsleiter, Jörg Friedenberg. Den Zeitraum, bis daraus Konsequenzen gezogen und ein neues Gebührenpaket entstehen könne, bezifferte Friedenberg auf etwa neun Monate. Bei dem Gutachten wird es insbesondere darum gehen, wie man dem Wandel in der Bestattungskultur, weniger Erd-, mehr Feuerbestattungen, entgegnen könnte.
Kämmerin Nicole Waßen sprach sich gegen den Vertagungsantrag von Lambertz aus: „Dies ändert die Kalkulation für das Jahr 2019 doch überhaupt nicht.“
Würden diese neuen kalkulierten Gebühren nicht ab 1. Januar 2019 festgesetzt, hätte dies, so die Kämmerin, zur Folge, dass die bisherigen Gebühren weiterhin gültig seien. Und die seien höher als jetzt kalkuliert. Dies wollte der Hauptausschuss dann aber doch nicht.