Tierquälerei in Schiefbahn: Suche nach Täter läuft
Seit 2016 hat es in Schiefbahn drei Fälle gegeben, bei denen Tiere in ein Schlagfallen gerieten. Dabei werden beide Beine kurz unterhalb des Gelenks abgetrennt.
Schiefbahn. Der schockierende Fall von Tierquälerei aus Schiefbahn bewegt die Gemüter. Wie berichtet, war ein etwa drei Jahre alter Kranich am Rande eines Wohngebiets in Richtung Neersen in eine Schlagfalle geraten. Beide Beine wurden kurz unterhalb des Gelenks abgetrennt. Die Wunden bluteten stark, die alarmierte Feuerwehr verständigte die Untere Naturschutzbehörde. Doch diese konnte den Kranich nicht mehr retten, der Vogel musste eingeschläfert werden.
Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelt es sich um den dritten Fall dieser Art im Kreis Viersen seit 2016. In den vorherigen Fällen waren ein Marder und ein Dompfaff betroffen. Auch sie mussten eingeschläfert werden.
„Die Fallen sind frei verkäuflich. Es ist aber verboten, sie für die Jagd zu benutzen“, betont ein Sprecher der Kreisverwaltung. Jäger, die „Tellereisen“ einsetzen, müssten mit einer Anzeige, Geldbußen bis zu 50 000 Euro sowie einer Freiheitsstrafe rechnen.