Stadt muss Gebäude auf Asbest untersuchen

Es bestehe aber kein Grund zur Sorge. Neuer gesetzlicher Grenzwert führt zur Pflicht.

Stadt muss Gebäude auf Asbest untersuchen
Foto: Kurt Lübke

Willich. Die Stadt will mit einer Reihe von Untersuchungen ausschließen, dass sich in städtischen Bauten Belastungen durch Asbest in Putz- und Spachtelmassen befinden. Überprüft werden alle Gebäude, in denen Materialen verarbeitet sind, die vor 1995 zum Einsatz gekommen waren. Ein neuer gesetzlicher Grenzwert ist laut Stadt der Auslöser.

In der Fachwelt sind diese Stoffe nach aktuellen Erkenntnissen in den Fokus geraten. „Schon länger war bekannt, dass einige Baustoffe Asbest in sehr geringen Mengen (meist unter 0,1 Prozent) enthalten, und lange wurde diskutiert, inwieweit solche Baustoffe überhaupt als ,asbesthaltig’ gelten können“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verwaltung. Eine Modifizierung der „TRGS“ (Technische Regeln für Gefahrstoffe) habe einen Grenzwert neu gefasst, und danach gelte Material jetzt per Definition als asbesthaltig, wenn ein Asbestgehalt von 0,1 Prozent überschritten wird.

„Grundsätzlich besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Raumnutzer, wenn die besagten Putz- und Spachtelmassen nicht großflächig beschädigt werden — sprich zum Beispiel der Putz abgeschlagen wird oder die Wandoberfläche mit Hammer oder Bohrern bearbeitet wird“, teilt die Stadt mit.

Um aber absolut sicher zu sein, dass keine Belastungen in städtischen Gebäuden bestehen, wird die Stadt ab sofort alle im fraglichen Zeitraum errichteten oder auch veränderten Bauten auf eine eventuelle Schadstoffbelastung durch diese asbesthaltigen Stoffe in Putz- und Spachtelmassen untersuchen. Bis März kommenden Jahres werden die Überprüfungen abgeschlossen sein. Danach werden Mieter und Nutzer der entsprechenden Bauten und Räumlichkeiten informiert.

Um auch wirklich jede potenzielle Gefährdung bis zum Abschluss der Untersuchungen auszuschließen, werden nun auch alle Nutzer in den betroffenen Gebäuden angeschrieben und dahingehend informiert, keine Eingriffe in Wände und Fugen vorzunehmen: Das Bohren, Abschlagen, Fräsen oder Abschleifen von Putzschichten ist untersagt — in „unabweisbaren Fällen können die Arbeiten von Fachfirmen nach Rücksprache mit dem Eigentümer durchgeführt werden“, heißt es in dem Schreiben.

Eine konkrete Liste der Gebäude, die nun untersucht werden, wollte die Stadt auf Anfrage der WZ nicht veröffentlichen. Exemplarisch nannte die Verwaltung den Kindergarten an der Furthstraße in Anrath. Unter anderem dort werden Untersuchungen durchgeführt. „Es besteht aber bei keinem der Gebäude ein konkreter Anlass zur Sorge“, so Stadtsprecher Michael Pluschke. Red/tkl

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