Willich Staatsanwältin: Vorwurf der versuchten Tötung nicht zu beweisen

Ein 21-jähriger Willicher steht vor Gericht, weil er bei einer Verkehrskontrolle versucht haben soll, einen Polizisten zu überfahren.

Willich: Staatsanwältin: Vorwurf der versuchten Tötung nicht zu beweisen
Foto: Königs

Willich. Das Landgericht hat entschieden, dass im Prozess wegen versuchten Mordes ein weiteres Gutachten eingeholt wird. Die Jugendkammer will damit prüfen, ob eine Unterbringung des 21-Jährigen in einer Entziehungsanstalt in Frage kommt. Die Staatsanwältin sagte bereits gestern, dass dem Angeklagten ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden kann.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag angegeben, täglich Cannabis und an den Wochenenden Ecstasy und Kokain konsumiert zu haben. Die Fahrerlaubnis war ihm bereits wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln entzogen worden. Sein Verteidiger hatte allerdings gesagt, dass sein Mandant keinesfalls in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden wolle. Die Entscheidung kann das Gericht allerdings auch gegen den Willen des jungen Mannes treffen.

Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe sagte gestern, dass auf den zur Tatzeit 20 Jahre alten Angeklagten das Jugendstrafrecht angewendet werden solle. Er habe noch bei den Eltern gelebt, keine Ausbildung und seine Entwicklung sei durch den Drogenkonsum verzögert worden. Ein Polizeibeamter sprach von Ermittlungen, in deren Rahmen der Angeklagte als Lieferant von Amphetaminöl aufflog. Ursprünglich sei gegen den Betreiber einer Diskothek ermittelt worden. Im Rahmen der Telefonüberwachung sei man auf den Angeklagten gekommen, der vor gut einem Jahr Amphetaminöl im Wert von etwa 2000 Euro nach Mönchengladbach geliefert haben soll. Im Februar war der Willicher dann auf einem Wirtschaftsweg mit dem Auto auf einen Polizisten zugerast, um der Verkehrskontrolle zu entgehen. Der 21-Jährige hatte angegeben, er habe den Beamten nicht überfahren, sondern ihm nur ausweichen wollen.

Verletzt wurde der Polizist nicht. Die Kammer hat dazu noch keine Stellung genommen. In der Vergangenheit war der Angeklagte schon einmal bei einer Kontrolle abgehauen. Gefasst wurde er allerdings erst im Frühjahr. Nach einem Aufenthalt in Marokko und Spanien konnte er in den Niederlanden gefasst werden. Die Verhandlung wird am 16. November fortgesetzt. BL

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