Tönisvorst Schulen werden Stellung nehmen

Wird die Tönisvorster Sekundar- zur Gesamtschule? Über das Für und Wider aus Sicht der Betroffenen wird im September diskutiert.

Tönisvorst. „Den Schulkonferenzen der Sekundarschule Tönisvorst und des Michael-Ende-Gymnasiums wird Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme sowohl zur Frage einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zur beantragten Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule einschließlich der Raumbedarfsplanung als auch zu pädagogischen Konzepten, Profilbildungen, Kooperationsfragen und Ähnlichem zu geben.“ So lautet der offizielle Beschluss des Schul- und Kulturausschusses in seiner Sitzung am Mittwoch zum Antrag der Sekundarschule auf Umwandlung in eine Gesamtschule. Das hat die Stadtverwaltung gestern betont.

„Wir befinden uns derzeit im Stadium der Informations-Sammlung“, so Bürgermeister Thomas Goßen. Devise: Bevor man sich des Umwandlungsantrages solitär annehmen könnte, müssten zunächst grundsätzlich Daten und Fakten rund um das Thema zusammengetragen werden. Darum erfolge der erste Schritt: Zunächst die Schulkonferenzen von Michael-Ende-Gymnasium und Sekundarschule beteiligen.

Der Bürgermeister hatte die Mitglieder des Fachausschusses auf einer vorgezogenen Informationsveranstaltung über einige Modalitäten bereits informiert und dazu aufgerufen, sich weiter mit Fragen an die Verwaltung zu wenden. Das ist fortlaufend möglich. Antworten wird die Verwaltung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung stellen.

Etliche der eingereichten Fragen der Fraktionen — die WZ berichtete — wurden bereits von der Verwaltung beantwortet. So die Frage, wie sich die Zahl der Gesamtschulen und Sekundarschule insgesamt in NRW entwickelt hätten. Tönisvorsts Fachbereichsleiter Harald Schramm hatte Datenmaterial aufbereitet: Im Jahr 2012/13 habe es 252 Gesamtschulen und 42 Sekundarschulen gegeben. Diese Zahl sei stetig angestiegen. Stand heute: 325 Gesamtschulen und 119 Sekundarschulen.

Für den Betrieb von Gesamt- wie Sekundarschule sind Mindestanmeldezahlen vorgeschrieben (WZ berichtete). Für die Fortführung sind Mindestgrößen von 60 Schülern an der Sekundarschule und 75 an der Gesamtschule erforderlich.

Was wenn — unabhängig von der Schulform — keine ausreichenden Anmeldungen zustande kämen, lautete eine Frage: „Dies sind schulrechtliche Fragen, die wir mit der Bezirksregierung ermitteln sollten“, so Goßen. Und so verständigte sich der Ausschuss darauf — wie bei der Gründung der Sekundarschule — die beiden zuständigen Dezernenten zu einem Gesprächstermin gezielt einzuladen.

Für das Für und Wider einer Umwandlung will man die Stellungnahmen der Schulen beziehungsweise Schulkonferenzen abwarten. Die sollen im Schul- und Kulturausschuss am 14. September beraten werden. Red/Ree

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